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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 2 FIAT                                                       Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller              FIAT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTNH1BA35EN581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1976    03/21
               TTNH1BA35EO581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1976    03/21
               TTNH1BP35EN581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1976    03/21
               TTNH1BP35EO581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1976    03/21
               TTNH1SA35EN581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1976    03/21
               TTNH1SA35EO581          PCD98 ET35             ohne                        58,1                     590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 178; 182; 185; 187; 188; 223; 225L; 840; 843
                                                            100 Nm für Typ : 169; 312
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                182          e3*96/27*0019*..,  55 - 76 165/65R14                 12T; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                             G983               55 - 83 175/65R14                 12A; 51G                   51A; 71C; 71K; 721;
                                                        185/60R14                 12A; 51G                   725; 73C; 74C; 74H
                                                        195/60R14-85              11A; 12A; 21B; 21L;
                                                                                  22B; 22G

                Verkaufsbezeichnung:     FIAT DOBLO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                223          e3*98/14*0071*..   46 - 77           175/70R14       51G                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                  175/70R14C      51G                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                  175/75R14C      51G                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                             75I; 76J




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               225L         N157                54 - 55 175/65R14       82    5DK                       Lkw geschl.Kasten
                                                        175/70R14       84                              (Serie); Frontantrieb;
                                                        185/65R14       86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        185/70R14       88                              12A; 51A; 7BB; 71C;
                                                        195/60R14       86    11A; 24J; 24M             71K; 721; 725; 73C;
                                                        195/65R14       89    11A; 24J; 24M             74C; 74H; 744; 76J;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               185          e3*93/81*0003*..,  55 - 77      175/70R14         51G                       Pkw geschlossen;
                            e3*95/54*0003*..   55 - 83      185/65R14-86                                Frontantrieb;
                                                            195/60R14-85                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 175/65R14              51G                       nur bis
                                                       185/60R14-82           11A; 22B; 22F; 24J        e3*96/27*0033*06;
§22 53519*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT PANDA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               169          e3*2001/116*0151*.. 51 - 55     185/65R14         12T; 51G                  Nur FIAT Panda 4x4
                                                                                                        Cross;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                        76J
               169           e3*2001/116*0151*.. 38 - 44    165/70R14         51G                       Frontantrieb;
                                                            175/65R14 82      51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  40 - 55   165/65R14         51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H
               169           e3*2001/116*0151*.. 44 - 55    165/70R14         51G                       Nicht FIAT Panda 4x4
                                                            185/65R14         51G                       Cross; Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               188          e3*98/14*0048*..   44 - 70      165/70R14         12T; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                                                            175/65R14 82      12K; 51J                  71C; 71K; 721; 725;
                                                            185/60R14         12K; 51G                  73C; 74C; 74H; 76J;
                                                                                                        FES

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEICENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               187          e3*96/79*0036*..   29 - 40 175/50R14              51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 51  165/65R14            51G                       Fiat 500; Fiat 500 C
                                                44 - 74  175/60R14      79                              (Cabrio); Nicht
                                                         175/65R14            51G                       LANCIA Ypsilon; 2-
                                                         185/55R14      80                              türig; Frontantrieb;
                                                         185/60R14      82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/60R14      86                              12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76J; 77E; 916;
                                                                                                        FE0
§22 53519*02




               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               312          e3*2007/46*0064*..  63       175/65R14 82 12T                               nur Panda Cross;
                                                         175/70R14 84 12A                               Allradantrieb;
                                                         175/75R14 86 12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         185/60R14 82 12A                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                         185/65R14 86 12A                               725; 73C; 74C; 74H;
                                                         185/70R14 88 12A                               76J; 77E
               312          e3*2007/46*0064*..  44 - 63  175/60R14 83 12R                               Nur Fiat Panda
                                                44 - 70  175/65R14    12T; 51G                          (Kombi); nicht Panda
                                                         185/55R14 80 12A                               Cross; Frontantrieb;
                                                         185/60R14 82 12A                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         185/65R14 86 12A                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                51 - 55  165/65R14    12T; 51G                          725; 73C; 74C; 74H;
                                                51 - 63  165/70R14    12T; 51G                          76J; 77E
               312          e3*2007/46*0064*..  44 - 51  165/65R14    51G                               Fiat 500; Fiat 500 C
                                                44 - 74  175/60R14 79                                   (Cabrio); Nicht
                                                         175/65R14    51G                               LANCIA Ypsilon; 2-
                                                         185/55R14 80                                   türig; Frontantrieb;
                                                         185/60R14 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/60R14 86                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        74H; 76J; 77E; 916;
                                                                                                        FE0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     LANCIA Y
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               840          e3*95/54*0004*..  40 - 63        165/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             175/65R14-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             185/60R14         51G                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         74H

               Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 185/65R14              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/60R14 86                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        195/65R14 89                                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         74H; 76J; 76T


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lasti ndex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 53519*02




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 6
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 53519*02




                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen
                    Achslast von 950kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
§22 53519*02




               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                    bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                    zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
                    auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                    werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nac h §13 Abs. 1 FZV
                    (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
               FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                    Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüs tet sind.
               FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
                    Anbau der Sonderräder entfernt werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.