Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 10 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Verwendung von Lockreisversatzschrauben notwendig. Lochkreis(mm)/Lochzahl Verwendungsbereich: 98/4 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA40N581 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BA40O581 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40N581 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40O581 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40N581 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40O581 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der §22 53519*01 Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 24,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LANCIA 840; 178; 176; 176 C; 225L; 182; 185; 840 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 29,5 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ALFA ROMEO 930; LANCIA 836; 930 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFZN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 175/65R14 51G 3-türig; 5-türig; ROMEO 185/60R14 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 930 205/55R14-85 11A; 22B; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 930 e3*96/27*0029*.. 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FF0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 10 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 76 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G983 55 - 83 175/65R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 185/60R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 225L N157 54 - 55 175/65R14 82 5DK Lkw geschl.Kasten 175/70R14 84 (Serie); Frontantrieb; 185/65R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 185/70R14 88 12A; 51A; 7BB; 71C; 195/60R14 86 71K; 721; 725; 73C; 195/65R14 89 74A; 74H; 74P; 744; 76J; 77E Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 185 e3*93/81*0003*.., 55 - 77 175/70R14 51G Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. 55 - 83 185/65R14-86 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; §22 53519*01 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 175/65R14 51G nur bis 185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 367 e3*96/27*0033*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 165/65R14 51G; 52J Pkw geschlossen; G488 185/55R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 165/60R14-75 5BV Pkw geschlossen; G488 165/65R14-78 11A; 54A Cabrio; 176 C G775 185/50R14 77 10B; 11B; 11G; 11H; 40 - 65 165/65R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 175/60R14-78 721; 725; 73C; 74A; 185/55R14-79 74H; 74P 46 - 65 165/65R14-78 54 - 65 185/50R14 77 nicht Dieselmotor; 11A; 5CV; 54A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 10 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 51G nur Ausf. mit Fz- 836 G489 185/60R14 51G Breite 1759mm; 51 - 66 195/60R14-85 10B; 11B; 11G; 11H; 66 185/65R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 51G nur Ausf. mit Fz- 836 G489 51 - 83 185/60R14 51G Breite 1703mm; 195/60R14-85 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 66 185/65R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA H262 40 - 63 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 840 175/65R14-82 12A; 51A; 71C; 71K; 840 e3*95/54*0004*.. 185/60R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen §22 53519*01 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 10 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über di e gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch §22 53519*01 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 10 FIAT Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer z ulässigen Achslast von 824kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von §22 53519*01 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.