Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 68 DACIA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA40N601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 1976 03/21 TTNH2BA40O601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 1976 03/21 TTNH2BP40N601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 1976 03/21 TTNH2BP40O601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 1976 03/21 TTNH2SA40N601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 1976 03/21 TTNH2SA40O601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53519*01 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SD 110 Nm für Typ : SD 120 Nm für Typ : SD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 68 DACIA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 165/80R14 51G Logan (Stufenheck) e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 5EA; 51J bis Mj 2012; Nicht 185/70R14 88 Lodgy; 195/65R14 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/70R14 88 Logan MCV (Kombi) bis e2*2007/46*0030*.. 195/65R14 89 Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/70R14 12T; 51G Nur Lodgy; nicht 195/65R14 89 12O Lodgy Stepway; 195/70R14 91 12A Frontantrieb; 205/70R14 98 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 §22 53519*01 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 165/80R14 85 Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 Nicht Sandero Stepway; 185/65R14 86 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/70R14 12T; 51G Nicht Lodgy; Lodgy 195/65R14 89 12O Stepway; Frontantrieb; 195/70R14 91 11A; 12A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/70R14 98 11A; 12A; 27F 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 65 165/80R14 85 Nicht Sandero Stepway; e2*2007/46*0030*.. 175/70R14 84 Sandero (Schrägheck) 175/75R14 86 ab Mj 2013; 175/80R14 88 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/75R14 92 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/70R14 98 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 68 DACIA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/70R14 88 12T; 5FE nur Dokker; nicht e2*2007/46*0030*.. 185/70R14 92 12T Dokker Stepway; Kombi 195/65R14 89 12O; 5FM u. Lkw geschl. Kasten; 195/65R14-90 12O Frontantrieb; 195/70R14 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/70R14 98 12A 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.. 54 - 77 185/70R14 88 Sandero Stepway ab Mj 195/70R14 91 2013; Frontantrieb; 205/70R14 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 76J; 77E; 4B2 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache §22 53519*01 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 68 DACIA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit §22 53519*01 Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 68 DACIA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstel lers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53519*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 68 DACIA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 19 VA §22 53519*01 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.