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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 68 DACIA                                                     Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller              AUTOMOBILES DACIA S.A.




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTNH2BA40N601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BA40O601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BP40N601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BP40O601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2SA40N601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2SA40O601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUTOMOBILES DACIA S.A.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : SD; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : SD
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : SD
                                                            110 Nm für Typ : SD
                                                            120 Nm für Typ : SD
                Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/70R14 88                                       Logan MCV (Kombi) bis
                             e2*2007/46*0030*..           195/65R14 89                                       Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74A; 74U; 76J; 77E;
                                                                                                             4B2


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 68 DACIA                                                 Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               SD           e2*2001/116*0314*.., 50 - 64 165/80R14    51G                               Logan (Stufenheck)
                            e2*2007/46*0030*..           175/70R14 84 5EA; 51J                          bis Mj 2012; Nicht
                                                         185/70R14 88                                   Lodgy;
                                                         195/65R14 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 76J; 77E;
                                                                                                        4B2
               SD            e2*2001/116*0314*.. 54 - 77    185/70R14 88                                Sandero Stepway ab Mj
                                                            195/70R14 91                                2013; Frontantrieb;
                                                            205/70R14 98                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 76J; 77E;
                                                                                                        4B2
               SD            e2*2001/116*0314*.., 50 - 65   165/80R14   85                              Sandero bis Mj 2012;
                             e2*2007/46*0030*..             175/70R14   84                              Nicht Sandero Stepway;
                                                            185/65R14   86                              Frontantrieb;
                                                            185/70R14   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/65R14   89                              12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 76J; 77E;
§22 53519*02




                                                                                                        4B2
               SD            e2*2001/116*0314*.., 50 - 65   165/80R14   85                              Nicht Sandero Stepway;
                             e2*2007/46*0030*..             175/70R14   84                              Sandero (Schrägheck)
                                                            175/75R14   86                              ab Mj 2013;
                                                            175/80R14   88                              Frontantrieb;
                                                            185/70R14   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/75R14   92                              12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                            205/70R14   98                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 76J; 77E;
                                                                                                        4B2
               SD            e2*2001/116*0314*.., 55 - 96   185/70R14 88      12T; 5FE                  nur Dokker; nicht
                             e2*2007/46*0030*..             185/70R14 92      12T                       Dokker Stepway; Kombi
                                                            195/65R14 89      12O; 5FM                  u. Lkw geschl. Kasten;
                                                            195/65R14-90      12O                       Frontantrieb;
                                                            195/70R14 91      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/70R14 98      12A                       51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76J; 77E; 4B2
               SD            e2*2001/116*0314*.. 60 - 96    185/70R14         12T; 51G                  Nur Lodgy; nicht
                                                            195/65R14 89      12O                       Lodgy Stepway;
                                                            195/70R14 91      12A                       Frontantrieb;
                                                            205/70R14 98      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76J; 77E; 4B2




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 68 DACIA                                                 Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
               Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
               SD           e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/70R14    12T; 51G                           Nicht Lodgy; Lodgy
                                                        195/65R14 89 12O                                Stepway; Frontantrieb;
                                                        195/70R14 91 11A; 12A; 27H                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/70R14 98 11A; 12A; 27F                      51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76J; 77E; 4B2


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
§22 53519*02




                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 68 DACIA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
§22 53519*02




                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
                    Achslast von 1120kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 68 DACIA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                      Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                      beachten.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es is t dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 53519*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 68 DACIA                                                 Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DACIA
                      Fahrzeugtyp:     SD
                      Genehm.Nr.:      e2*2001/116*0314*..
                      Handelsbez.:     LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER

                      Variante(n):     Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 330              y = 400                  VA
                            26P                     x = 280              y = 360                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 330        y = 400            19                VA
§22 53519*02




                            26N                  x = 330        y = 400             8                VA
                            27F                  x = 325        y = 300            30                HA
                            27H                  x = 325        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.