Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 22 DAIHATSU Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller DAIHATSU Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA40N541 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BA40O541 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40N541 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40O541 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40N541 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40O541 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53519*02 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CUORE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L27 e6*2001/116*0110*.. 51 155/65R14 11A; 24J; 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU SIRION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M1 e6*95/54*0054*.. 40 - 75 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 22 DAIHATSU Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: MATERIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M4 e13*2001/116*0198*.. 67 - 76 175/65R14 82 Frontantrieb; 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: SIRION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 51G Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 175/65R14 82 Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: SIRION, JUSTY §22 53519*02 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3 e13*2001/116*0147*.., 64 - 67 175/65R14 82 Allradantrieb; e13*2003/97*0147*.. 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P M3 e13*2001/116*0147*.., 51 - 76 175/65R14 51G Frontantrieb; e13*2003/97*0147*.. 185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: TREVIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L65 e13*2001/116*0174*.. 43 155/65R14 75 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 165/60R14 75 11A; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 916 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 22 DAIHATSU Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. §22 53519*02 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 22 DAIHATSU Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. §22 53519*02 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.