Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021
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Fahrzeughersteller HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTNH2BA40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21
TTNH2BP40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21
TTNH2SA40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; MB2; MB3; MB4; MB7
Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EG2 e6*93/81*0017*.. 118 185/65R14 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EG2 G069 118 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EH6 e6*93/81*0016*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
EH6 G070 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EJ1 G623 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ2 G624 74 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
74P
EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
74P
EK1 e6*93/81*0008*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
74P
EK3 e6*93/81*0007*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A;
74P
EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 185/70R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
EP2 e11*98/14*0174*.. 51A; 71C; 71K; 721;
EP4 e11*98/14*0188*.. 725; 73C; 74A; 74P;
EU5 e11*98/14*0158*.. 76J
EU6 e11*98/14*0159*..
EU7 e11*98/14*0160*..
EU8 e11*98/14*0161*..
MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
MB3 e11*96/27*0068*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 71C; 71K;
MB4 e11*96/27*0069*.. 63 - 77 185/65R14 51G 721; 725; 73C; 74A;
MB7 e11*96/27*0071*.. 74P
Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
GD5 e6*98/14*0087*.. 185/60R14 82 12A; 51A; 71C; 71K;
GE2 e6*2001/116*0101*.. 195/60R14 86 721; 725; 73C; 74A;
GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P; 76J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021
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Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GE6 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 175/65R14 82 nur
GG1 e6*2001/116*0125*.. 185/60R14 82 11A; 24J e6*2001/116*0126*00;
GG2 e6*2001/116*0127*.. 185/65R14 86 11A; 24J nur
GG3 e6*2001/116*0128*.. 195/60R14 86 11A; 24J; 24M e6*2001/116*0125*00;
nur
e6*2001/116*0127*00;
nur
e6*2001/116*0128*00;
Steilheck; 5-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76J; 4DT
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 22.04.2021
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.