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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 50 HONDA                                                         Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                            Stand: 06.05.2022
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                               Fahrzeughersteller                  HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2                Einpreßtiefe (mm)        : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                         och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung             Kennzeichnung           in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                       Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
               TTNH2BA40N561           PCD100 ET40               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BA40O561           PCD100 ET40               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40N561           PCD100 ET40               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40O561           PCD100 ET40               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40N561           PCD100 ET40               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40O561           PCD100 ET40               Ø60.1 Ø56.1                 56,1      Kunststoff        590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller               : HONDA
               Befestigungsteile                              : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                        : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile             : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3
                                                                110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1;
                                                                EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; MB2; MB3; MB4; MB7
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                EG2          e6*93/81*0017*..  118                 185/65R14           11A; 24M; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/60R14           11A; 24M; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                 74P
                EG2           G069                      118        175/65R14           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   195/60R14           11A; 24M; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                 74P
                EH6           e6*93/81*0016*..          92         175/65R14           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   185/60R14           51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   195/60R14-85        11A; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 50 HONDA                                                 Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EH6          G070              92            175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14-85      11A; 24M                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EJ1           G623                 92        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/60R14-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EJ2           G624                 74        175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/60R14-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EJ6           e6*93/81*0013*..     77        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14         51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EJ8           e6*93/81*0014*..     92        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14         51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EJ9           e6*93/81*0006*..     55 - 66   175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53519*01




                                                            185/60R14         51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EK1           e6*93/81*0008*..     84        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14         51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EK3           e6*93/81*0007*..     84        175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R14         51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R14-85                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EP1           e11*98/14*0173*..    66 - 81   185/70R14         51G                       10B; 11G; 11H; 12A;
               EP2           e11*98/14*0174*..                                                          51A; 71C; 71K; 721;
               EP4           e11*98/14*0188*..                                                          725; 73C; 74A; 74P;
               EU5           e11*98/14*0158*..                                                          76J
               EU6           e11*98/14*0159*..
               EU7           e11*98/14*0160*..
               EU8           e11*98/14*0161*..
               MB2           e11*96/27*0067*..    55 - 85   175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               MB3           e11*96/27*0068*..              185/60R14-82                                12K; 51A; 71C; 71K;
               MB4           e11*96/27*0069*..    63 - 77   185/65R14         51G                       721; 725; 73C; 74A;
               MB7           e11*96/27*0071*..                                                          74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61     175/65R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               GD5          e6*98/14*0087*..                185/60R14 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
               GE2          e6*2001/116*0101*..             195/60R14 86                                721; 725; 73C; 74A;
               GE3          e6*2001/116*0102*..                                                         74P; 76J



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 50 HONDA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 5
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GE6          e6*2001/116*0126*.. 66 - 73      175/65R14   82                              nur
               GG1          e6*2001/116*0125*..              185/60R14   82    11A; 24J                  e6*2001/116*0126*00;
               GG2          e6*2001/116*0127*..              185/65R14   86    11A; 24J                  nur
               GG3          e6*2001/116*0128*..              195/60R14   86    11A; 24J; 24M             e6*2001/116*0125*00;
                                                                                                         nur
                                                                                                         e6*2001/116*0127*00;
                                                                                                         nur
                                                                                                         e6*2001/116*0128*00;
                                                                                                         Steilheck; 5-türig;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76J; 4DT


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 53519*01




                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 50 HONDA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich s ein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 53519*01




               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu
                    beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 50 HONDA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 5
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßi g laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
§22 53519*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.