Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller HONDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA40N561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BA40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40N561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40N561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53519*02 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3 110 Nm für Typ : EG2; EH6; EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; MB2; MB3; MB4; MB7 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EG2 e6*93/81*0017*.. 118 185/65R14 11A; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EG2 G069 118 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 11A; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EH6 e6*93/81*0016*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EH6 G070 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 11A; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74P EJ1 G623 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A; 74P EJ2 G624 74 175/65R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A; 74P EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A; 74P EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A; 74P EJ9 e6*93/81*0006*.. 55 - 66 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53519*02 185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A; 74P EK1 e6*93/81*0008*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A; 74P EK3 e6*93/81*0007*.. 84 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A; 74P EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 185/70R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A; EP2 e11*98/14*0174*.. 51A; 71C; 71K; 721; EP4 e11*98/14*0188*.. 725; 73C; 74A; 74P; EU5 e11*98/14*0158*.. 76J EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; MB3 e11*96/27*0068*.. 185/60R14-82 12K; 51A; 71C; 71K; MB4 e11*96/27*0069*.. 63 - 77 185/65R14 51G 721; 725; 73C; 74A; MB7 e11*96/27*0071*.. 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; GD5 e6*98/14*0087*.. 185/60R14 82 12A; 51A; 71C; 71K; GE2 e6*2001/116*0101*.. 195/60R14 86 721; 725; 73C; 74A; GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P; 76J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE6 e6*2001/116*0126*.. 66 - 73 175/65R14 82 nur GG1 e6*2001/116*0125*.. 185/60R14 82 11A; 24J e6*2001/116*0126*00; GG2 e6*2001/116*0127*.. 185/65R14 86 11A; 24J nur GG3 e6*2001/116*0128*.. 195/60R14 86 11A; 24J; 24M e6*2001/116*0125*00; nur e6*2001/116*0127*00; nur e6*2001/116*0128*00; Steilheck; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J; 4DT Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen §22 53519*02 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet §22 53519*02 werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 50 HONDA Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Sc haftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßi g laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. §22 53519*02 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.