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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                                     Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 06.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI
                                                               MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTNH2BA40N541           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BA40O541           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40N541           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40O541           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40N541           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40O541           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 53519*01




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                                            EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : IA; IA-HME; PA; PAG
                                                            107 Nm für Typ : PB; PBT
                                                            110 Nm für Typ : AC3; LC; MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI
                Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83          175/70R14         51G                        Stufenheck;
                MCT          e4*2001/116*0110*..                  185/60R14   82                               Schrägheck;
                                                                  185/65R14   86                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  195/60R14   86    11A; 24J                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  195/65R14   89    11A; 24J                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74H; 74P; 76J




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-P RIM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               MX           e11*96/79*0092*.. 40 - 44 165/60R14 75 11A; 22B; 24J; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C;                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   24M                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                      185/55R14-78 11A; 21B; 22B; 24C;                  74H; 74P
                                                                   24M; 54A

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ...
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen      Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               LC           e4*98/14*0037*..  55 - 78 185/60R14   51G                                   10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ATOS-PRIME
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MXI          e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 165/60R14 75         51J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         175/50R14 74         11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         185/50R14 77         11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 53519*01




               TB           e4*98/14*0066*..    46 - 72 165/65R14       79    5CW; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                46 - 81 175/65R14       82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        185/60R14       82    11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                        195/60R14       86    11A; 24J; 24M             74H; 74P; 76J
               TBI          e4*2001/116*0123*.. 48 - 72 165/65R14       79    5CW; 51J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                48 - 78 175/65R14       82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        185/60R14       82    11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                        195/60R14       86    11A; 24J; 24M             74H; 74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63     165/60R14         51G                       Schrägheck;
               PAG          e11*2001/116*0357*..            175/60R14 79                                Frontantrieb;
                                                            185/55R14 80      11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94    175/70R14   84    11A; 245; 248             2-türig; 4-türig;
               PBT          e11*2007/46*0129*..             185/65R14   86    11A; 24J; 248             Frontantrieb;
                                                            195/60R14   86    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/65R14   89    11A; 24J; 248             12A; 51A; 7AK; 71C;
                                                            205/60R14   88    11A; 241; 244; 246        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76J;
                                                                                                        4CQ




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                                Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
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                                                                                                                   Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     i10
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AC3          e5*2007/46*0090*..     49 - 74   175/65R14 82      12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R14 82      12R                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                             195/60R14 86      11A; 12A; 248             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                         74P; 76J; 77E
               IA            e11*2007/46*1008*.., 49         155/65R14   79    12O                       Schrägheck;
                             e5*2007/46*1086*..              165/60R14   79    12O                       Frontantrieb;
               IA-HME        e13*2007/46*1602*..             165/65R14   79    12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             165/70R14   81    12O                       51A; 7GS; 71C; 71K;
                                                   49 - 64   175/60R14   79    11A; 12A; 24J; 248        721; 725; 73C; 74A;
                                                             175/65R14   82    11A; 12A; 24J; 248        74H; 74P; 76J
                                                             175/70R14   84    11A; 12A; 24J; 248;
                                                                               26N; 26P
                                                             185/50R14   77    11A; 12A; 24J; 248
                                                             185/55R14   80    11A; 12A; 24J; 248
                                                             185/60R14   82    11A; 12A; 24J; 248
                                                             185/65R14   86    11A; 12A; 24J; 248;
                                                                               26N; 26P
                                                             185/70R14 88      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                               26N; 26P
                                                             195/60R14 86      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                               26N; 26P; 27H
§22 53519*01




                                                             195/65R14 89      11A; 12A; 24J; 248;
                                                                               26N; 26P; 27H
                                                             205/55R14 85      11A; 12A; 24C; 244;
                                                                               247; 26B; 26J; 27H
                                                             205/60R14 88      11A; 12A; 24C; 244;
                                                                               247; 26B; 26J; 27H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 53519*01




               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                                Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
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                      Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sei n,
                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
§22 53519*01




               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                                Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 9
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                      werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5CW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 874kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 53519*01




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               7GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 B2100 ( nur e11*2007/46*1008*..,e13*2007/ 46*1602*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
§22 53519*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     IA
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1086*..
                      Handelsbez.:     i10

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 340                  VA
                            26P                     x = 240              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 340            30                VA
§22 53519*01




                            26N                  x = 290        y = 340             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 360            25                HA
                            27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 23 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     IA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1008*..
                      Handelsbez.:     i10

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 340                  VA
                            26P                     x = 240              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 340            30                VA
§22 53519*01




                            26N                  x = 290        y = 340             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 360            25                HA
                            27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.