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							Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 66 RENAULT                                                   Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.04.2021
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                Fahrzeughersteller              RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
TTNH2BA40O601          PCD100 ET40             ohne                        60,1                    590      1976    03/21
TTNH2BP40O601          PCD100 ET40             ohne                        60,1                    590      1976    03/21
TTNH2SA40O601          PCD100 ET40             ohne                        60,1                    590      1976    03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : BA; DA; KA; LA
                                             100 Nm für Typ : B; B56
                                             105 Nm für Typ : SR
Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14                  51G                       Logan (Stufenheck)
                                         175/70R14 84               5EA; 51J                  bis Mj 2012; Nicht
                                         185/70R14 88                                         Lodgy;
                                         195/65R14 89                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74U; 76J; 77E
SR             e2*2001/116*0323*.., 50 - 77        185/70R14 88                               Logan MCV (Kombi) bis
               e2*2007/46*0013*..                  195/65R14 89                               Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74U; 76J; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 66 RENAULT                                                Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 165/80R14 85                                    Sandero bis Mj 2012;
             e2*2007/46*0013*..           175/70R14 84                                    Nicht Sandero Stepway;
                                          185/65R14 86                                    Frontantrieb;
                                          185/70R14 88                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R14 89                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74U; 76J; 77E

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*93/81*0126*.., 40 - 72        165/65R14          51G                      CLIO (Schrägheck);
             e2*98/14*0126*..  42 - 72        175/65R14          51G                      THALIA (Stufenheck);
                               55 - 72        175/60R14          51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                               79             185/60R14          51G                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
B56          e2*93/81*0012*.. 61 - 84 185/65R14                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14-86               5EM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                      195/65R14-89                                        721; 725; 73C; 74A;
                                      205/60R14-88               11A; 22B                 74U; 76J
B56          G638             61 - 83 185/65R14                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14-86               51J                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                      195/65R14-89                                        721; 725; 73C; 74A;
                                      205/60R14-88               11A; 22B                 74U; 76J

Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14                 51G                      Frontantrieb;
             e2*98/14*0010*..  47 - 84 175/65R14-82                                       10B; 11B; 11G; 11H;
DA           e2*93/81*0009*.., 80 - 84 185/60R14                 51G                      12A; 51A; 7AP; 71C;
               e2*98/14*0009*..                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; RE8
KA             e2*98/14*0192*..     47 - 70   175/70R14          51G                      Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; RE8
LA             e2*93/81*0072*..,    47 - 72   175/70R14          51G                      Frontantrieb;
               e2*98/14*0072*..     47 - 84   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 7AP; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74U; RE8

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 66 RENAULT                                                Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
      Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 66 RENAULT                                                Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
     Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
     werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
     Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.