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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 66 RENAULT                                                   Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller              RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTNH2BA40N601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BA40O601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BP40N601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BP40O601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2SA40N601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               TTNH2SA40O601           PCD100 ET40            ohne                        60,1                     590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : BA; DA; KA; LA
                                                            100 Nm für Typ : B; B56
                                                            105 Nm für Typ : SR
                Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 165/80R14                 51G                       Logan (Stufenheck)
                                                         175/70R14 84              5EA; 51J                  bis Mj 2012; Nicht
                                                         185/70R14 88                                        Lodgy;
                                                         195/65R14 89                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74U; 76J; 77E
                SR            e2*2001/116*0323*.., 50 - 77        185/70R14 88                               Logan MCV (Kombi) bis
                              e2*2007/46*0013*..                  195/65R14 89                               Mj.2013; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74U; 76J; 77E



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 66 RENAULT                                               Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 165/80R14 85                                   Sandero bis Mj 2012;
                            e2*2007/46*0013*..           175/70R14 84                                   Nicht Sandero Stepway;
                                                         185/65R14 86                                   Frontantrieb;
                                                         185/70R14 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/65R14 89                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76J; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT CLIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B            e2*93/81*0126*.., 40 - 72       165/65R14         51G                       CLIO (Schrägheck);
                            e2*98/14*0126*..  42 - 72       175/65R14         51G                       THALIA (Stufenheck);
                                              55 - 72       175/60R14         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                              79            185/60R14         51G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                                        76J

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT LAGUNA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               B56          e2*93/81*0012*..  61 - 84 185/65R14               51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/60R14-86            5EM                       12A; 51A; 71C; 71K;
§22 53519*02




                                                      195/65R14-89                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                      205/60R14-88            11A; 22B                  74U; 76J
               B56          G638              61 - 83 185/65R14               51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/60R14-86            51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      195/65R14-89                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                      205/60R14-88            11A; 22B                  74U; 76J

               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT MEGANE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA           e2*93/81*0010*.., 47 - 72 175/70R14               51G                       Frontantrieb;
                            e2*98/14*0010*..  47 - 84 175/65R14-82                                      10B; 11B; 11G; 11H;
               DA           e2*93/81*0009*.., 80 - 84 185/60R14               51G                       12A; 51A; 7AP; 71C;
                             e2*98/14*0009*..                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; RE8
               KA            e2*98/14*0192*..     47 - 70   175/70R14         51G                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; RE8
               LA            e2*93/81*0072*..,    47 - 72   175/70R14         51G                       Frontantrieb;
                             e2*98/14*0072*..     47 - 84   175/65R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7AP; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; RE8


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 66 RENAULT                                                Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§22 53519*02




                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 66 RENAULT                                                Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
                    Achslast von 1060kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 53519*02




               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 00 126 31R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               RE8) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die
                    serienmäßig mit der Reifengröße 185/60R15 auf der Radgröße 6 J x 15 ET43 / ET44 bzw. mit der
                    Reifengröße 195/50R16 auf der Radgröße 6½ x 16 ET44 ausgerüstet sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.