Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 49 ROVER Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNH2BA40N561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BA40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40N561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2BP40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40N561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 TTNH2SA40O561 PCD100 ET40 Ø60.1 Ø56.1 56,1 Kunststoff 590 1976 03/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53519*01 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : XW 110 Nm für Typ : F; RF; RT; T Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 175/65R14 51G Rover 200 u. 25; RF e11*93/81*0016*.., 185/60R14-82 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; H224 195/60R14-86 11A; 22B; 22G; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 55 - 107 175/70R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 185/65R14 11A; 22B; 51G 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: ROVER 200/400 SERIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW e11*93/81*0030*.. 82 175/65R14 51G Pkw geschlossen; 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 49 ROVER Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: ROVER 200/400 SERIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW F377 55 - 103 175/60R14-82 Pkw geschlossen; 175/65R14 51G Cabrio; 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 12A; 51A; 51M; 71C; 100 - 103 175/70R14 51G 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ROVER 400 SERIE, ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RT e11*93/81*0014*.. 74 - 110 175/70R14 51G Rover 45; 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J RT e11*93/81*0014*.., 55 - 100 175/65R14 51G Rover 400; H093 185/65R14-86 10B; 11B; 11G; 11H; 76 - 100 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: ROVER 45 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 53519*01 T e11*93/81*0014*.. 74 - 110 175/70R14 51G Rover 45; 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 49 ROVER Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. §22 53519*01 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51M) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Reifen ausgerüstet sind. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfm utter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519 ANLAGE: 49 ROVER Radtyp: TTNH Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 06.05.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. §22 53519*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.