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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 59 SKODA                                                       Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 06.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              SKODA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTNH2BA40N571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BA40O571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40N571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40O571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40N571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40O571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66          165/65R14   79    12R                        nicht Cross UP; Van;
                AAN          e13*2007/46*1184*..                  165/70R14   81    12R                        Schrägheck 2-türig;
                                                                  175/60R14   79    12Q                        Schrägheck 4-türig;
                                                                  175/65R14   82    12Q                        Frontantrieb;
                                                                  185/60R14   82    12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  185/65R14   86    12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                  195/60R14   86    12A                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                               76J; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     FELICIA VANPLUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
                795          H780               40 - 50 175/60R14                   12K; 51G                   10B; 11G; 11H; 51A;
                VANPLUS                                 175/65R14                   12A; 51G                   71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                               73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 59 SKODA                                                 Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SKODA FAVORIT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               781          G019              40 - 50 165/65R14-78            12G                       ab Nachtrag 2;
                                                      165/70R14-78            12G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      175/60R14-78            12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                      175/65R14-82            12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        SAN

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA FELICIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               791          e11*93/81*0011*..  40 - 55 175/60R14              12K; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       175/65R14-82           12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                       185/55R14-78           12A                       725; 73C; 74A; 74P
                                                       185/60R14-82           12A
               791          G952               40 - 55 175/60R14              12K; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       175/65R14              12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                       185/55R14-78           12A                       725; 73C; 74A; 74P
                                                       185/60R14              12A; 51G
               795          e11*93/81*0019*.., 40 - 55 175/60R14              12K; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                            H110                       175/65R14              12A; 51G                  71C; 71K; 721; 725;
                                                       185/60R14              12A; 51G                  73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA FORMAN
§22 53519*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               785          G022              40 - 50 165/65R14-78            12G                       ab Nachtrag 2;
                                                      165/70R14-78            12G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      175/60R14-78            12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                      175/65R14-82            12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        SAN

               Verkaufsbezeichnung:     SKODA PICK UP
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               787          G187              40 - 50 165/65R14-78            12G                       ab Nachtrag 1;
                                                      165/70R14-78            12G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      175/60R14-78            12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                      175/65R14-82            12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        SAN


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 59 SKODA                                                 Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 53519*01




               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 59 SKODA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
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               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               SAN) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Fahrzeug-Ident.-Nr. TMB ... .. .P0670300
                    zulässig.
§22 53519*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.