Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 60 VW                                                          Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 1 von 3

                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTNH2BA40N571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BA40O571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40N571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2BP40O571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40N571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               TTNH2SA40O571           PCD100 ET40            Ø60.1 Ø57.1                   57,1     Kunststoff        590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     UP!
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                AA           e13*2007/46*1167*.. 44 - 66          165/65R14   79    12R                        nicht Cross UP; Van;
                AAN          e13*2007/46*1182*..                  165/70R14   81    12R                        Schrägheck 2-türig;
                                                                  175/60R14   79    12Q                        Schrägheck 4-türig;
                                                                  175/65R14   82    12Q                        Frontantrieb;
                                                                  185/60R14   82    12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  185/65R14   86    12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                  195/60R14   86    12A                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                               76J; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                6X           e1*2001/116*0085*.., 37              165/60R14 75      5BV; 51J                   10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*97/27*0085*..,    37 - 55         175/60R14 79      51J                        12K; 51A; 71C; 71K;
                              e1*98/14*0085*..                    185/50R14 77                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                  185/55R14-78                                 74P; 76R


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 60 VW                                                     Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 3

               Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6N           e1*98/14*0069*..  37 - 55        175/60R14-79      51J                       Polo GP (Facelift
                                                             185/50R14 77      5CV                       Okt.1999); ab
                                                             185/55R14-79                                e1*98/14*0069*07;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76J; 76R
               6N            e1*96/79*0069*..,     33 - 55   175/60R14-78                                nur bis
                             e1*98/14*0069*..,               185/50R14 77                                e1*98/14*0069*06;
                             G774                            185/55R14-78                                10B; 11B; 11G; 11H;
               6NF           G951                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76R


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 53519*01




                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtig ung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 60 VW                                                     Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 3
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 774kg.
               5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 824kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 53519*01




                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.