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							Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 36 MAZDA                                                      Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 22.04.2021
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                Fahrzeughersteller              MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)     : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
TTNH2BA45EO541 PCD100 ET45                     ohne                          54,1                   590      1976    03/21
TTNH2BP45EO541 PCD100 ET45                     ohne                          54,1                   590      1976    03/21
TTNH2SA45EO541 PCD100 ET45                     ohne                          54,1                   590      1976    03/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJFC


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                        Auflagen zu Reifen        Auflagen
DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55 165/65R14-79                                            10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0093*..          175/60R14                     51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 79            185/65R14         12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
             F946               95 - 98            175/70R14         12T; 51G; 52J             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96             175/65R14         12B; 12T; 51G; 52J        10B; 11B; 11G; 11H;
               F488                                185/60R14         12B; 12T; 51G             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74C




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
NB           e11*96/79*0083*.., 81 - 103 175/70R14               12T; 51G; 52J            10B; 10S; 11G; 11H;
             e11*98/14*0083*..  81 - 107 175/65R14               12T; 51G; 52J            12K; 51A; 71C; 71K;
                                         185/60R14               12T; 51G                 721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76J

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65        185/65R14-86                                 Mazda 323P;
                               54 - 65        185/60R14-82                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C
BA             e13*96/27*0023*..,   65        185/60R14-82       12T                       Mazda 323F;
               G878                 65 - 84   185/65R14          12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74C
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   185/65R14-85                                 Mazda 323C/S;
               G878                 54        165/70R14-79                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 65   175/65R14-82       Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              185/60R14-82       Ottomotor                 721; 725; 73C; 74C
BG             F276                 76 - 94   185/60R14          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                    94        175/65R14          51G; 52J                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C
BG 8           F545                 76 - 136 175/65R14           51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/60R14           51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82       nicht 74kW   Diesel; 12T; Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..                                  5DK                       Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               185/65R14          12T; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                              195/60R14-86       12A                       11H; 51A; 71C; 71K;
                                    53 - 65   175/65R14          12T; 51G                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           76J
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82       nicht 74kW   Diesel; 5DK Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..               185/65R14          51G                       Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/60R14-86                                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                    53 - 65   175/65R14          51G                       11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                           74C; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12B) Die Verwendung von Schneeketten ist nur an der Hinterachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0225-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53519
ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2021
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725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.