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							               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 36 MAZDA                                                       Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 26.07.2023
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                               Fahrzeughersteller              MAZDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNH2BA45EN541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BA45EO541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BP45EN541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     590      1976    03/21
               TTNH2BP45EO541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     590      1976    03/21
               TTNH2SA45EN541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     590      1976    03/21
               TTNH2SA45EO541          PCD100 ET45            ohne                          54,1                     590      1976    03/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53519*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJFC


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55            165/65R14-79                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0093*..                    175/60R14         51G                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 79           185/65R14         12T; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                             F946               95 - 98           175/70R14         12T; 51G; 52J              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                               725; 73C; 74C

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96            175/65R14         12B; 12T; 51G; 52J         10B; 11B; 11G; 11H;
                              F488                                185/60R14         12B; 12T; 51G              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                               725; 73C; 74C


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 36 MAZDA                                                 Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               NB           e11*96/79*0083*.., 81 - 103 175/70R14             12T; 51G; 52J             10B; 10S; 11G; 11H;
                            e11*98/14*0083*..  81 - 107 175/65R14             12T; 51G; 52J             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                        185/60R14             12T; 51G                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76J

               Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65       185/65R14-86                                Mazda 323P;
                                              54 - 65       185/60R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               BA            e13*96/27*0023*..,   65        185/60R14-82      12T                       Mazda 323F;
                             G878                 65 - 84   185/65R14         12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C
               BA            e13*96/27*0023*..,   52 - 84   185/65R14-85                                Mazda 323C/S;
                             G878                 54        165/70R14-79                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  54 - 65   175/65R14-82      Ottomotor                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            185/60R14-82      Ottomotor                 721; 725; 73C; 74C
               BG            F276                 76 - 94   185/60R14         51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  94        175/65R14         51G; 52J                  12K; 51A; 71C; 71K;
§22 53519*02




                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               BG 8          F545                 76 - 136 175/65R14          51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/60R14          51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C
               BJ            e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82      nicht 74kW   Diesel; 12T; Stufenheck;
                             e1*98/14*0094*..                                 5DK                       Schrägheck;
               BJD           e1*98/14*0181*..               185/65R14         12T; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                            195/60R14-86      12A                       11H; 51A; 71C; 71K;
                                                  53 - 65   175/65R14         12T; 51G                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76J
               BJ            e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82      nicht 74kW   Diesel; 5DK Stufenheck;
                             e1*98/14*0094*..               185/65R14         51G                       Schrägheck;
               BJD           e1*98/14*0181*..               195/60R14-86                                10B; 10S; 11B; 11G;
                                                  53 - 65   175/65R14         51G                       11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C; 76J


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12B) Die Verwendung von Schneeketten ist nur an der Hinterachse möglich.
§22 53519*02




               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 950kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur K lebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0225-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53519
               ANLAGE: 36 MAZDA                                                  Radtyp: TTNH
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
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                      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                      Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                      COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
                      sind.
§22 53519*02




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.