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							               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 41 RENAULT                                                     Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 28.03.2022
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                               Fahrzeughersteller              RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNJ2BA35D601           PCD100 ET35            ohne                          60,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2BA35O601           PCD100 ET35            ohne                          60,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2BP35D601           PCD100 ET35            ohne                          60,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2BP35O601           PCD100 ET35            ohne                          60,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2SA35D601           PCD100 ET35            ohne                          60,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2SA35O601           PCD100 ET35            ohne                          60,1                     590      1998    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53518*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : R
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : SR
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJR1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : SR
                                                            110 Nm für Typ : R
                Verkaufsbezeichnung:     CLIO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 58          165/65R15         51G                        Nicht Kombi
                                                                  175/60R15   81    5DV                        (Grandtour); nicht ab
                                                                  175/65R15   84                               MJ 2012;
                                                                  185/55R15   82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  185/60R15   84                               12K; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                               71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                               74A; 74U; 76Q; 76T;
                                                                                                               77E; 4BS; 4B2


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 41 RENAULT                                               Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     CLIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R            e2*2001/116*0327*.. 55 - 58     165/65R15         51G                       Nur Kombi (Grandtour);
                                                            175/60R15   81    5DV                       nicht ab MJ 2012;
                                                            175/65R15   84                              Frontantrieb;
                                                            185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/60R15   84                              12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74U; 76Q; 76T;
                                                                                                        77E; 4BS; 4B2

               Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               R            e2*2001/116*0327*.. 66          195/65R15         12I; 51G                  Frontantrieb; Captur;
                                                            195/70R15 97      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/60R15 91      12A                       51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                            205/65R15 94      12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76Q; 77E; 4BS;
                                                                                                        4B2

               Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84         51J                       Sandero bis Mj 2012;
                            e2*2007/46*0013*..           185/60R15 84                                   Frontantrieb;
§22 53518*01




                                                 50 - 77 185/65R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/60R15 88         11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/55R15 88         11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                         205/60R15 91         11A; 24J; 24M             74U; 77E
               SR           e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88                                   Logan MCV (Kombi) bis
                            e2*2007/46*0013*..           185/65R15 88                                   Mj.2013; Frontantrieb;
                                                         195/60R15 88         11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/55R15 88         11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 77E
               SR            e2*2001/116*0323*.. 50 - 64    175/65R15   84    5EA; 51J                  Logan (Stufenheck)
                                                  50 - 77   185/60R15   84    5EA                       bis Mj 2012;
                                                            185/65R15   88                              Frontantrieb;
                                                            195/60R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R15   88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 77E


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 41 RENAULT                                                Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
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                                                                                                                   Seite: 3 von 5
                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 53518*01




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Hec kschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 41 RENAULT                                                Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
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               4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nic ht unterschritten wird.
               5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 924kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 53518*01




               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 41 RENAULT                                               Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 53518*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.