Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller MARUTI, Suzuki, SUZUKI Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNJ2BA35D541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1998 01/21 TTNJ2BA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1998 01/21 TTNJ2BP35D541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1998 01/21 TTNJ2BP35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1998 01/21 TTNJ2SA35D541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1998 01/21 TTNJ2SA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 1998 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53518*01 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MARUTI, Suzuki, SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EW; MF; (Kegelbund) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ; EZ; GF Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS5 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...)) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MH; MZ; NH; EX Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH 100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ Verkaufsbezeichnung: ALTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e6*2001/116*0123*.. 50 165/55R15 75 11A; 22I; 24J; 248 4-türig; Frontantrieb; 175/50R15 75 11A; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H; 246; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: BALENO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 175/65R15 84 Frontantrieb; 185/60R15 84 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7AV; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26P; 27I 74A; 74P; 76Q 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26B; §22 53518*01 26N; 27B Verkaufsbezeichnung: IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MF e4*2007/46*1162*.. 61 - 66 175/65R15 84 12R Allradantrieb; 185/60R15 84 124 Frontantrieb; 185/65R15 88 124 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 12A; 245; 248 51A; 6AA; 7AV; 7PT; 195/60R15 88 11A; 12A; 245; 248 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: SPLASH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 185/55R15 82 11A; 22I; 24J; 24M Frontantrieb; 185/60R15 84 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 7AV; 71C; 195/55R15 85 11A; 22I; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUBARU JUSTY G3X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NH e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI IGNIS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MH e4*2001/116*0070*.. 51 - 73 185/60R15 84 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R15 85 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74A; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EZ e4*2001/116*0102*.. 68 185/60R15 84 11A; 24M ab 195/50R15 82 11A; 24M e4*2001/116*0102*02; 195/55R15 85 11A; 24M Allradantrieb; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84 nur bis 195/50R15 82 11A; 24J e4*2001/116*0102*01; 195/55R15 85 Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 53518*01 EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84 ab 195/50R15 82 11A; 24J e4*2001/116*0102*02; 195/55R15 85 Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EZ e4*2001/116*0102*.. 68 185/60R15 84 11A; 24M nur bis 195/50R15 82 11A; 24M e4*2001/116*0102*01; 195/55R15 85 11A; 24M Allradantrieb; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 175/65R15 84 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 185/55R15 82 Radschrauben; 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 245 12A; 51A; 573; 7EO; 195/60R15 88 11A; 245 71C; 71K; 721; 725; 205/50R15 86 11A; 22I; 24J 73C; 74A; 74P; 76Q 205/55R15 88 11A; 22I; 24J Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81 Schrägheck; e4*2007/46*0294*.. 175/65R15 84 Allradantrieb; NZ e4*2007/46*0155*.. 185/55R15 82 Radmuttern; 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 245 12A; 51A; 573; 7EO; 195/60R15 88 11A; 245 71C; 71K; 721; 725; 205/50R15 86 11A; 22I; 24J 73C; 74A; 74P; 76Q 205/55R15 88 11A; 22I; 24J MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 11A; 24M ab 195/50R15 82 11A; 24J; 24M e4*2001/116*0090*04; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 nur bis 195/50R15 82 11A; 24J e4*2001/116*0090*03; 195/55R15 85 Frontantrieb; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 22I; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 53518*01 74P NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 175/65R15 84 Radmuttern; 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 12A; 51A; 7EM; 71C; 195/55R15 85 11A; 245 71K; 721; 725; 73C; 195/60R15 88 11A; 245 74A; 74P; 76Q 205/50R15 86 11A; 22I; 24J 205/55R15 88 11A; 22I; 24J NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81 Frontantrieb; e4*2007/46*0293*.. 175/65R15 84 Radschrauben; 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 12A; 51A; 7EM; 71C; 195/55R15 85 11A; 245 71K; 721; 725; 73C; 195/60R15 88 11A; 245 74A; 74P; 76Q 205/50R15 86 11A; 22I; 24J 205/55R15 88 11A; 22I; 24J Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 61 - 82 165/65R15 81 122 Allradantrieb; 165/70R15 82 122 Frontantrieb; 175/65R15 84 122 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 122 51A; 7AV; 7PT; 71C; 195/55R15 85 11A; 12A; 24J 71K; 721; 725; 73C; 195/60R15 88 11A; 12A; 24J 74A; 74P; 76Q 205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 248 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; §22 53518*01 gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss ) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53518*01 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 53518*01 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. §22 53518*01 7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518 ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI Radtyp: TTNJ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 28.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: EW Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*.. Handelsbez.: BALENO Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 300 VA 26P x = 240 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53518*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA 27F x = 250 y = 300 25 HA 26N x = 290 y = 300 8 VA 26J x = 290 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.