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							               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                             Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.03.2022
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                               Fahrzeughersteller              MARUTI, Suzuki, SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNJ2BA35D541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP35D541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA35D541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA35O541           PCD100 ET35            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53518*01




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AZ; EZ; GF
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                             Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.03.2022
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : MH; MZ; NH; EX
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH
                                                            100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
               Verkaufsbezeichnung:     ALTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               GF           e6*2001/116*0123*.. 50              165/55R15 75       11A; 22I; 24J; 248       4-türig; Frontantrieb;
                                                                175/50R15 75       11A; 22B; 241; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   246; 247                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     BALENO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          175/65R15 84                                 Frontantrieb;
                                                                185/60R15 84       11A; 26P; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/55R15 85       11A; 24J; 248;   26P; 27I 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                195/60R15 88       11A; 24J; 248;   26P; 27I 74A; 74P; 76Q
                                                                205/55R15 88       11A; 24J; 248;   26B;
§22 53518*01




                                                                                   26N; 27B

               Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               MF           e4*2007/46*1162*..        61 - 66   175/65R15   84     12R                      Allradantrieb;
                                                                185/60R15   84     124                      Frontantrieb;
                                                                185/65R15   88     124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/55R15   85     11A; 12A; 245; 248       51A; 6AA; 7AV; 7PT;
                                                                195/60R15   88     11A; 12A; 245; 248       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                            73C; 74A; 74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen    zu Reifen    Auflagen
               EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69         185/55R15   82     11A; 22I;   24J; 24M     Frontantrieb;
                                                                185/60R15   84     11A; 22I;   24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R15   82     11A; 22I;   24J; 24M     12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                195/55R15   85     11A; 22I;   24J; 24M     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
               NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15           84     11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/50R15           82     11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        195/55R15           85     11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                                        205/50R15           86     11A; 24C; 24D            74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73      185/60R15   84   11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/50R15   82   11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             195/55R15   85   11A; 24C; 24D             721; 725; 73C; 74A;
                                                             205/50R15   86   11A; 24C; 24D             74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 68           185/60R15   84   11A; 24M                  ab
                                                             195/50R15   82   11A; 24M                  e4*2001/116*0102*02;
                                                             195/55R15   85   11A; 24M                  Allradantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                             195/50R15   82   11A; 24J                  e4*2001/116*0102*01;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 53518*01




               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     185/60R15   84                             ab
                                                             195/50R15   82   11A; 24J                  e4*2001/116*0102*02;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          185/60R15   84   11A;   24M                nur bis
                                                             195/50R15   82   11A;   24M                e4*2001/116*0102*01;
                                                             195/55R15   85   11A;   24M                Allradantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A;   24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radschrauben;
                                                             185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                71C; 71K; 721; 725;
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J           73C; 74A; 74P; 76Q
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69      175/60R15   81                             Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radmuttern;
                                                             185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                71C; 71K; 721; 725;
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J           73C; 74A; 74P; 76Q
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     185/60R15   84   11A;   24M                ab
                                                             195/50R15   82   11A;   24J; 24M           e4*2001/116*0090*04;
                                                             195/55R15   85   11A;   24J; 24M           Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                             195/50R15   82   11A; 24J                  e4*2001/116*0090*03;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 22I; 24J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 53518*01




                                                                                                        74P
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radmuttern;
                                                             185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                71K; 721; 725; 73C;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                74A; 74P; 76Q
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radschrauben;
                                                             185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                71K; 721; 725; 73C;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                74A; 74P; 76Q
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82       165/65R15   81   122                       Allradantrieb;
                                                             165/70R15   82   122                       Frontantrieb;
                                                             175/65R15   84   122                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84   122                       51A; 7AV; 7PT; 71C;
                                                             195/55R15   85   11A; 12A; 24J             71K; 721; 725; 73C;
                                                             195/60R15   88   11A; 12A; 24J             74A; 74P; 76Q
                                                             205/55R15   88   11A; 12A; 24J; 248




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§22 53518*01




                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss )
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
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               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53518*01




               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
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                                                                                                                   Seite: 7 von 9
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 53518*01




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifenty p sein.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 9
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweis e des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 53518*01




               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 2 MARUTI, SUZUKI                                          Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.03.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     EW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                      Handelsbez.:     BALENO

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26B                        x = 290              y = 300               VA
                            26P                        x = 240              y = 200               VA
                            27B                        x = 250              y = 300               HA
                            27I                        x = 200              y = 250               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53518*01




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                   x = 250        y = 300            25                HA
                            26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                            26J                   x = 290        y = 300            30                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.