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							               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 36 VW                                                        Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 41
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTNJ2BA41ED571          PCD100 ET41            ohne                        57,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2BA41EO571          PCD100 ET41            ohne                        57,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2BP41ED571          PCD100 ET41            ohne                        57,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2BP41EO571          PCD100 ET41            ohne                        57,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2SA41ED571          PCD100 ET41            ohne                        57,1                     590      1998    01/21
               TTNJ2SA41EO571          PCD100 ET41            ohne                        57,1                     590      1998    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53518*03




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstreck e
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Durchm. 26 mm,
                                                            für Typ : 1E; 1HX0; 1HX0F; 1EX0; 1H; 1HX1
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Durchm. 26 mm, für
                                                            Typ : AAN; AA
               Zubehör                                    : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 36 VW                                                    Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
               1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85   185/55R15-81    nur bis 924 kg zul.           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          Achslast; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          195/50R15       51G                           721; 725; 73C; 74C;
                                                          195/50R15-82                                  76R
               1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85   185/55R15-81    nur bis 924 kg zul.           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          Achslast; 51J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          195/50R15       51G                           721; 725; 73C; 74C;
                                                          195/50R15-82                                  76R

               Verkaufsbezeichnung:     UP!
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AA           e13*2007/46*1167*.. 55          175/55R15   77                              nur Cross UP;
                                                            175/60R15   81                              Frontantrieb;
                                                            185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76Q; 77E
               AA            e13*2007/46*1167*.. 44 - 66    165/60R15   77    12A                       nicht Cross UP; Van;
               AAN           e13*2007/46*1182*..            165/65R15   81    12A                       Schrägheck 2-türig;
                                                            175/55R15   77    124                       Schrägheck 4-türig;
                                                            175/60R15   81    12A                       Frontantrieb;
§22 53518*03




                                                            185/55R15         12A; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85       185/55R15-81      nur bis 924 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
               1EX0         G407                                              Achslast; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15         51G                       721; 725; 73C; 74C;
                                                            195/50R15-82                                76R
               1E            e1*96/79*0070*..     55 - 85   185/55R15-81      nur bis 924 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
               1EX0          G407                                             Achslast; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15         51G                       721; 725; 73C; 74C;
                                                            195/50R15-82                                76R

               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81            12G                       Frontantrieb;
               1HX0         F804              40 - 85 195/50R15               12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/50R15-82            12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76R
               1H            e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                                Pkw geschlossen;
               1HX1          G156                           195/50R15         51G                       Allradantrieb;
                                                            195/50R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76R




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 36 VW                                                    Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1HX0F        F894              40 - 44 185/55R15-81            12G                       Steilheck;
                                              40 - 85 195/50R15               12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/50R15-82            12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76R
               1HX1          e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15-82                                721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76R


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
§22 53518*03




                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 36 VW                                                     Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäß ig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnens eite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
§22 53518*03




                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
                    unterschritten wird.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.