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							               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                                      Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 19.08.2024
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                                                                                                                               Seite: 1 von 8

                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI
                                                               MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                         in kg      in mm     datum
               TTNJ2BA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                    54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
§22 53518*03




               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                                            EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : IA; IA-HME; PA; PAG
                                                            107 Nm   für   Typ : PB; PBT
                                                            110 Nm   für   Typ : AC3; MC; MCT; TB; TBI
                                                            120 Nm   für   Typ : BC3
                Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
                MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83          185/55R15 82       51J                        Stufenheck;
                MCT          e4*2001/116*0110*..                  185/60R15 84       51J                        Schrägheck;
                                                                  195/50R15 82                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  195/55R15          51G                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74H; 74P; 76Q




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               TB           e4*98/14*0066*..  46 - 81 185/55R15 82                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/50R15 82                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P
               TBI           e4*2001/116*0123*.. 48 - 78    185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63     175/50R15         51G                       Schrägheck;
               PAG          e11*2001/116*0357*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94    185/60R15   84    11A; 248                  2-türig; 4-türig;
               PBT          e11*2007/46*0129*..             195/55R15   85    11A; 24J; 248             Frontantrieb;
§22 53518*03




                                                            205/50R15   86    11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R15   88    11A; 24J; 248             12A; 51A; 7AK; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P; 76Q;
                                                                                                        4CQ

               Verkaufsbezeichnung:     i10
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AC3          e5*2007/46*0090*..    46 - 74   185/55R15 82      12N                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15 82      12N                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        74P; 76Q; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     i10
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               IA           e11*2007/46*1008*.., 49         165/60R15   77                              Schrägheck;
                             e5*2007/46*1086*..             165/65R15   81                              Frontantrieb;
               IA-HME        e13*2007/46*1602*.. 49 - 64    175/55R15   77                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            175/60R15   81                              12A; 51A; 7GS; 71C;
                                                            175/65R15   84                              71K; 721; 725; 73C;
                                                            185/55R15   82                              74A; 74H; 74P
                                                            185/60R15   84
                                                            185/65R15   88
                                                            195/50R15   82    11A;   24J; 248
                                                            195/55R15   85    11A;   24J; 248; 26N;
                                                                              26P
                                                            195/60R15 88      11A;   24J; 248; 26N;
                                                                              26P
                                                            205/50R15 86      11A;   24J; 248; 26N;
                                                                              26P;   27H
                                                            205/55R15 88      11A;   24J; 248; 26N;
                                                                              26P;   27H

               Verkaufsbezeichnung:     i20, i20N, Bayon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               BC3          e5*2007/46*0121*..   58 - 88 185/65R15      88    12R                       i20; inkl. Hybrid;
§22 53518*03




                                                         195/60R15      88    12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/65R15      91    12Q                       51A; 7MI; 71C; 71K;
                                                         205/55R15      88    12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                         205/60R15      91    12A                       74H; 74P; 76Q


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                                Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 8
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
§22 53518*03




                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                                Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
§22 53518*03




                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 8
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
               7GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 B2100 ( nur e11*2007/46*1008*..,e13*2007/ 46*1602*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 53518*03




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     IA
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1086*..
                      Handelsbez.:     i10

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 340                  VA
                            26P                     x = 240              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 340            30                VA
§22 53518*03




                            26N                  x = 290        y = 340             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 360            25                HA
                            27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 20 HYUNDAI                                               Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     IA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1008*..
                      Handelsbez.:     i10

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 340                  VA
                            26P                     x = 240              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 340            30                VA
§22 53518*03




                            26N                  x = 290        y = 340             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 360            25                HA
                            27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.