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							               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 29 OPEL                                                      Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNJ2BA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      1998    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53518*03




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : D-A
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : T92/Kombi; J96; T92; J96/Kombi; T92/Conv; CORSA-B; S93
                                                            Coupe
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CORSA-B; J96; J96/Kombi; S93 Coupe; T92;
                                                            T92/Conv; T92/Kombi
                                                            140 Nm für Typ : D-A
                Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                T92          e1*96/79*0074*.., 40 - 85  185/55R15-81               33J                       Schrägheck;
                             e1*98/14*0074*..  40 - 110 195/50R15-81               33J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 29 OPEL                                                  Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T92          e1*96/79*0074*.., 40 - 100 185/55R15-81           33J                       Stufenheck;
                            e1*98/14*0074*..           195/50R15-81           33J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               T92/Conv      e1*96/79*0076*..     52 - 85   185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               T92/Kombi     e1*96/79*0075*..,    40 - 100 185/55R15-81                                 nicht Pirschausf.;
                             e1*98/14*0075*..     40 - 110 195/50R15-82       QEG; 11A                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           195/55R15          QEG; 11A; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           195/55R15-83       QEG; 11A                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CORSA-B      G290              33 - 66       185/55R15-81      33J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               CORSA-B       G290                 78 - 80   185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53518*03




                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
               D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   175/50R15 75                                 nicht Karl/Viva Rocks;
                                                           175/55R15 77                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           185/55R15 82                                 12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                           195/50R15 82    11A; 245                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76Q
               D-A           e4*2007/46*0957*..   54 - 55   175/55R15 77                                KARL ROCKS; VIVA
                                                            185/55R15 82                                ROCKS;
                                                            195/50R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78      185/55R15         51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
               Coupe        e1*95/54*0014*..,                                                           71C; 71K; 721; 725;
                             e1*98/14*0014*..                                                           73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 29 OPEL                                                  Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85       195/60R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                12K; 51A; 71C; 71K;
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..               205/55R15-87                                721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/60R15-90                                74P
                                                  60 - 85   195/65R15         51G


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 53518*03




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lasse n.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 29 OPEL                                                   Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                      eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
                      berücksichtigen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§22 53518*03




                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.