Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 16 TOYOTA                                                      Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 1 von 3

                               Fahrzeughersteller              TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 15 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTNJ2BA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2BP45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               TTNJ2SA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                   54,1     Kunststoff        590      1998    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53518*02




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AJ1(a); XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a)
                                                            110 Nm für Typ : P1
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66          175/65R15   84                               Frontantrieb;
                                                                  185/60R15   84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  195/55R15   85                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  195/60R15   88                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                               74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                        Auflagen zu Reifen         Auflagen
                P1           e6*2001/116*0064*.., 78  185/55R15                     51G                        3-türig; 5-türig;
                              e6*98/14*0064*..                                                                 Frontantrieb;
                                                                                                               10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                               725; 73C; 74A; 74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 16 TOYOTA                                                Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 3
               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      185/60R15 84                                   Yaris TS;
                                                         195/50R15 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/55R15 85                                   12K; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R15 86                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U
               XP9(a)        e11*2001/116*0248*.. 51 - 74   185/60R15   84                              Toyota Yaris;
               XP9F(a)       e11*2001/116*0249*..           195/50R15   82                              Daihatsu Charade;
                                                            195/55R15   85                              Frontantrieb;
                                                            205/50R15   86                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81                                   Schrägheck;
                            e6*2007/46*0344*..           175/65R15            51G                       Frontantrieb;
               XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            185/55R15 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               MG
                                                         185/60R15            51G                       12K; 51A; 71C; 71K;
                                                         195/50R15 82                                   721; 725; 73C; 74A;
§22 53518*02




                                                                                                        74P; 76Q; 4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der näc hsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0226-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53518
               ANLAGE: 16 TOYOTA                                                Radtyp: TTNJ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 3
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
§22 53518*02




                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.