Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 31 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNK2BA31ED601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 TTNK2BA31EO601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 TTNK2BA31ES601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 TTNK2BP31ED601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 TTNK2BP31EO601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 TTNK2BP31ES601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 TTNK2SA31ED601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 TTNK2SA31EO601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 §22 53525*02 TTNK2SA31ES601 PCD100 ET31 ohne 60,1 590 2016 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : B; N 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : AG; P; R; RJA Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 58 165/65R15 81 5DV; 51J Nicht Kombi 175/60R15 81 5DV; 51J (Grandtour); nicht ab 175/65R15 84 51J MJ 2012; 48 - 82 185/55R15 82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R15 84 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 7ME; 71C; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 71K; 721; 725; 73C; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 74C; 76Q; 77E; 4BS; 48 - 102 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 4B2 100 - 102 185/65R15 11A; 24J; 24M; 51G 101 - 102 195/60R15 88 11A; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 82 175/65R15 84 11A; 24J; 24M Nur Kombi (Grandtour); 185/55R15 82 11A; 24J; 24M nicht ab MJ 2012; 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 195/55R15 85 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24C; 24D 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 71K; 721; 725; 73C; 55 - 58 165/65R15 51G 74C; 76Q; 77E; 4BS; 55 - 82 175/60R15 81 11A; 24J; 24M; 5DV 4B2 R e2*2007/46*0008*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 27H Clio 4 ab Mj. 2012; 185/65R15 88 11A; 27H Kombilimousine; 195/60R15 88 11A; 248; 26N; 27H Schrägheck; nicht 195/65R15 91 11A; 248; 26N; 27H Captur; 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 27F 74C; 76Q; 77E; 4BS; 4B2 Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 66 195/65R15 91 Frontantrieb; Captur; §22 53525*02 195/70R15 97 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 26P 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/65R15 94 11A; 26P 71K; 721; 725; 73C; 215/60R15 94 11A; 26P; 27H 74C; 76Q; 77E; 4BS; 215/65R15 96 11A; 26P; 27H 4B2 225/55R15 92 11A; 246; 248; 26B; 27H 225/60R15 96 11A; 246; 248; 26B; 27H R e2*2001/116*0327*.. 48 - 66 185/60R15 84 11A; 27H Clio 4 ab Mj. 2012; 185/65R15 88 11A; 27H Kombilimousine; 195/60R15 88 11A; 248; 26N; 27H Schrägheck; nicht 195/65R15 91 11A; 248; 26N; 27H Captur; 205/55R15 88 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 27F 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26N; 71K; 721; 725; 73C; 27F 74C; 76Q; 77E; 4BS; 4B2 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 64 175/65R15 84 5EA; 51J Logan (Stufenheck) 50 - 77 185/60R15 84 5EA bis Mj 2012; 185/65R15 88 Frontantrieb; 195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74C; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/65R15 88 Logan MCV ab MJ 2013; 195/60R15 88 11A; 22M Logan (Stufenheck) ab 205/55R15 88 11A; 22M; 248 Mj 2013; Logan 205/60R15 91 11A; 22M; 248 (Kombi) ab Mj.2013; Logan (Stufenheck) ab Mj.2013; Logan (Kombi) ab Mj.2013; Logan MCV ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 77E SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 65 175/65R15 84 51J Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0013*.. 185/60R15 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 50 - 77 185/65R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24C; 24D 721; 725; 73C; 74C; 205/60R15 91 11A; 24C; 24D 77E 225/50R15 91 11A; 24C; 24D; 57I SR e2*2001/116*0323*.., 50 - 77 185/60R15 88 11A; 24M Logan MCV (Kombi) bis §22 53525*02 e2*2007/46*0013*.. 185/65R15 88 11A; 24M Mj.2013; Frontantrieb; 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/50R15 91 11A; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74C; 77E Verkaufsbezeichnung: MODUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e2*2001/116*0319*.. 48 - 58 165/65R15 51G Modus (kurzer 175/65R15 51G Radstand); Grand 48 - 82 185/60R15 84 Modus (langer 195/55R15 85 11A; 24J; 24M Radstand); 195/60R15 88 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74C; 76Q; 4BS Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B e2*93/81*0126*.., 40 - 79 195/45R15-78 nicht Dieselmotor; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0126*.. 43 - 79 185/55R15 11A; 22B; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C RJA e2*2007/46*0676*.. 48 - 103 185/65R15 88 124 Schrägheck; 195/60R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15 88 11A; 12A; 26P 51A; 71C; 71K; 721; 205/60R15 91 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74C; 76Q; 215/55R15 89 11A; 12A; 245; 248; 77E 26P; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AG e2*2007/46*0251*.., 43 185/65R15 92 11A; 245; 26P Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 195/60R15 92 11A; 245; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7MN; 7OV; 26N; 27H 71C; 71K; 721; 725; 225/50R15 91 11A; 241; 246; 248; 73C; 74C; 74U; 76Q 26B; 26N; 27H Verkaufsbezeichnung: TWINGO, WIND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen N e2*2001/116*0359*.. 43 - 75 185/55R15 82 Nur Twingo; 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R15 86 11A; 21P; 22M 721; 725; 73C; 74C; 4B2 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache §22 53525*02 der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontsc hürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je §22 53525*02 nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit §22 53525*02 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche s ind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 850kg. 5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 53525*02 Achslast von 924kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53525*02 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*.. Handelsbez.: CLIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 340 25 HA §22 53525*02 27H x = 300 y = 340 8 HA 26J x = 350 y = 360 20 VA 26N x = 350 y = 360 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RJA Genehm.Nr.: e2*2007/46*0676*.. Handelsbez.: RENAULT CLIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 290 y = 270 HA 27I x = 240 y = 220 HA 26B x = 290 y = 255 VA 26P x = 240 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53525*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 270 8 HA 27H x = 290 y = 270 18 HA 26J x = 290 y = 255 8 VA 26N x = 290 y = 255 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 280 20 HA §22 53525*02 27H x = 285 y = 280 8 HA 26J x = 305 y = 255 20 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 340 25 HA §22 53525*02 27H x = 300 y = 340 8 HA 26J x = 350 y = 360 20 VA 26N x = 350 y = 360 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): Frontantrieb, nur Captur, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 360 23 HA §22 53525*02 27H x = 280 y = 360 8 HA 26J x = 350 y = 360 18 VA 26N x = 350 y = 360 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 63 RENAULT Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 280 20 HA §22 53525*02 27H x = 285 y = 280 8 HA 26J x = 305 y = 255 20 VA 26N x = 305 y = 255 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.