Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Fahrzeughersteller OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTNK2BA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 590 2016 02/21
TTNK2BA38S566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 590 2016 02/21
TTNK2BP38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 590 2016 02/21
TTNK2BP38S566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 590 2016 02/21
TTNK2SA38O566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 590 2016 02/21
TTNK2SA38S566 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.6 56,6 Kunststoff 590 2016 02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : D-A
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : T98V; S-D/V; Combo-C/V; OPEL ASTRA-F-CABR.; T98;
T98/NB; Combo-C-Van; COMBO-C-VAN-CNG; T98/KOMBI;
X-C/ROADSTE R; Combo-C-CNG; OPEL ASTRA-F;
Combo-C-Van-CNG; X01Monocab; CORSA-C-VAN; GMIB;
CORSA-B; T92/Kombi; S93 Coupe; T92; Combo-C; CORSA-C;
J96/Kombi; S93; T92/Conv; COMBO-C; S-D/VAN; J96; S-D;
COMBO-C-VAN
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : Combo-C; COMBO-C; Combo-C-CNG; Combo-C/V;
Combo-C-Van; COMBO-C-VAN; Combo-C-Van-CNG;
COMBO-C-VAN-CNG; CORSA-B; CORSA-C; CORSA-C-VAN; GMIB;
J96; J96/Kombi; OPEL ASTRA-F; OPEL ASTRA-F-CABR.; S-D;
S-D/V; S-D/VAN; S93; S93 Coupe; T92; T92/Conv; T92/Kombi; T98;
T98/KOMBI; T98/NB; T98V; X-C/ROADSTE R; X01Monocab
140 Nm für Typ : D-A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA-F
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OPEL G065 40 - 100 185/55R15-81 33H Stufenheck;
ASTRA-F 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
T92 e1*96/79*0074*.., 205/50R15-82 11A; 21B; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0074*.. 721; 725; 73C; 74A;
74P
OPEL G372 52 - 85 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
ASTRA-F- 195/50R15-82 12A; 51A; 71C; 71K;
CABR. 195/55R15 11A; 21B; 22B; 51G 721; 725; 73C; 74A;
T92/Conv e1*96/79*0076*.. 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J
T92 e1*96/79*0074*.., 40 - 85 185/55R15-81 11A; 22B; 33H Schrägheck;
e1*98/14*0074*.. 40 - 110 195/50R15-81 11A; 21M; 22B; 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 11A; 21M; 22B; 33H 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-85 11A; 21M; 22B; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
33H 74P
85 - 110 205/50R15 11A; 21M; 22B; 24J;
51G
T92/Kombi e1*96/79*0075*.., 40 - 100 185/55R15-81 11A; 22B nicht Pirschausf.;
e1*98/14*0075*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 48 185/55R15-81 Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. 48 - 92 185/65R15-88 11A; 22B; 22L Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 195/55R15-84 11A; 22L; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 195/60R15-88 11A; 22B; 22L 12A; 51A; 71C; 71K;
T98V e1*97/27*0092*.. 205/50R15-86 11A; 22B; 22L; 24J 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 11A; 22B; 22L; 24J 74P; 915; QEV
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 22L;
24M; 57F; 57I
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 48 185/55R15-81 Kombi;
e1*98/14*0087*.. 48 - 92 185/65R15-88 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
T98V e1*97/27*0092*.. 195/55R15-84 5EA 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-88 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-86 11A; 22B; 24J 74P; 915
205/55R15-87 11A; 22B; 24J
225/50R15-90 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 57I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung: COMBO VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo- e4*2007/46*0299*.. 48 - 66 185/55R15 85 5EG 4-Loch Radanschluss;
C/V 185/60R15 84 5EA; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15 89 721; 725; 73C; 74A;
48 - 71 185/55R15C 51G 74P
185/60R15 51G
185/60R15 88 54F
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 66 185/55R15 85 5EG 4-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 185/60R15 84 5EA; 54F 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/50R15 86 5EM 12A; 51A; 71C; 71K;
CNG e1*2007/46*0293*.. 205/50R15 89 721; 725; 73C; 74A;
Combo-C- DE*2007/46*0129*.., 48 - 71 185/55R15C 51G 74P
Van e1*2007/46*0129*.. 185/60R15 51G
COMBO-C- K886 185/60R15 88 54F
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Verkaufsbezeichnung: CORSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIB e50*2001/116*0001*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; 2-türig; 4-
185/65R15 51G türig;
195/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15 91 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q; 77E; 4AC;
4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis
185/65R15 51G e1*2001/116*0379*29;
195/60R15 51G 2-türig; 4-türig;
195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/65R15 84 12I; 51J Adam; nicht Adam
175/70R15 86 12I; 51J Rocks;
185/60R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R15 12T; 51G 12A; 51A; 7BP; 71C;
51 - 85 195/55R15 85 12I 71K; 721; 725; 73C;
195/60R15 88 12I 74A; 74P; 76Q; 77E;
195/65R15 91 12A 4AC; 4CO
205/55R15 88 12A
205/60R15 91 12A
85 185/60R15 12T; 51G; 52J
185/65R15 12T; 51G; 52J
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 175/60R15 81 12I; 51J nur Adam Rocks;
175/65R15 84 12I; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/70R15 86 12I; 51J 51A; 7BP; 71C; 71K;
185/60R15 12T; 51G 721; 725; 73C; 74A;
185/65R15 12T; 51G 74P; 76Q; 77E; 4AC;
51 - 85 195/55R15 85 12I 4CO
195/60R15 88 12I
195/65R15 91 12A
205/50R15 86 12A
205/55R15 88 12A
205/60R15 91 12A
85 185/60R15 12T; 51G; 52J
185/65R15 12T; 51G; 52J
S-D e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I Corsa-E; Corsa-E Van;
175/70R15 86 12I ab
185/60R15 84 12I e1*2001/116*0379*30;
185/65R15 88 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 12A; 26P 51A; 7BP; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 12A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
195/65R15 91 11A; 12A; 26P 74P; 76Q; 77E; 4AC;
4CO
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis
185/65R15 51G e50*2007/46*0055*04;
195/60R15 51G 2-türig; 4-türig;
195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/V e50*2007/46*0055*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I Corsa-E; Corsa-E Van;
175/70R15 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12I 51A; 7BP; 71C; 71K;
185/65R15 88 12T 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 11A; 12A; 26P 74P; 76Q; 77E; 4AC;
195/60R15 88 11A; 12A; 26P 4CO
195/65R15 91 11A; 12A; 26P
Verkaufsbezeichnung: CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 44 - 74 185/60R15 51G; 52J Corsa D; bis
185/65R15 51G e1*2007/46*0505*08; 2-
195/60R15 51G türig; 4-türig;
195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7BP; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 77E;
4AC; 4CO
S-D/VAN e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I Corsa-E; Corsa-E Van;
175/70R15 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12I 51A; 7BP; 71C; 71K;
185/65R15 88 12T 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 11A; 12A; 26P 74P; 76Q; 77E; 4AC;
195/60R15 88 11A; 12A; 26P 4CO
195/65R15 91 11A; 12A; 26P
Verkaufsbezeichnung: CORSA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-B G290 33 - 66 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 33J 74P
CORSA-B G290 78 - 80 185/55R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-81 11A; 22B; 22F; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D 74P
S93 e1*96/27*0053*.., 33 - 78 195/45R15-78 11A; 22B; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0053*.. 33J 12A; 51A; 71C; 71K;
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24C; 721; 725; 73C; 74A;
24D; 33J; 54F 74P
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 43 - 92 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 43 - 92 185/55R15 82 11A; 21B; 22B; 24M 2-türig; 4-türig;
VAN 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 915
Verkaufsbezeichnung: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 175/55R15 77 KARL ROCKS; VIVA
175/60R15 81 11A; 21P; 22H ROCKS;
185/55R15 82 11A; 21N; 21P; 22H 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 21B; 21N; 22H 12A; 51A; 7MM; 71C;
205/50R15 86 11A; 21B; 21J; 22F; 71K; 721; 725; 73C;
248 74A; 74P; 76Q
D-A e4*2007/46*0957*.. 54 - 55 175/50R15 75 11A; 24J nicht Karl/Viva Rocks;
175/55R15 77 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 11A; 24J; 26P; 27H 12A; 51A; 7MM; 71C;
185/55R15 82 11A; 24J; 248; 26N; 71K; 721; 725; 73C;
26P; 27H 74A; 74P; 76Q
195/45R15 78 11A; 24J; 248; 26P
195/50R15 82 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N; 27H
205/50R15 86 11A; 24C; 24M; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 185/60R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 22Q; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15 86 11A; 24M 74P; 76Q
205/55R15 88 11A; 21M; 22Q; 24M
Verkaufsbezeichnung: TIGRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X- e11*2001/116*0227*.. 51 - 92 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
C/ROADSTE 185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
R
195/50R15 82 721; 725; 73C; 74A;
195/55R15 85 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TIGRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S93 e1*93/81*0014*.., 66 - 78 185/55R15 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
Coupe e1*95/54*0014*.., 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
e1*98/14*0014*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22F; 721; 725; 73C; 74A;
22L; 24C; 24D 74P
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22F;
22L; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 85 195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.. 195/65R15-91 12A; 51A; 71C; 71K;
J96/Kombi e1*95/54*0044*.. 205/55R15-87 11A; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15-90 11A; 22B; 24J; 24M 74P
225/50R15-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 57I
225/55R15-92 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 686
60 - 85 195/65R15 51G
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen z u lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beac htung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
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kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maß e / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
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33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StV ZO zu
berücksichtigen.
4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/60R15
Hinterachse: 225/55R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beacht en.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck K ontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 48 OPEL Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: D-A
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0957*..
Handelsbez.: Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 200 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 300 30 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.