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							               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              MARUTI, Suzuki, SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNK2BA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA38N541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38N541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
§22 53525*03




               TTNK2SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA38N541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EW; MF; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.05.2022
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               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EZ; AZ; ER; GF
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MM; H00; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : EX; MH; NH; MZ
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; GF; MF; MH; MZ; NH
                                                            100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
§22 53525*03




                                                            100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                                            110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
               Verkaufsbezeichnung:     ALTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
               GF           e6*2001/116*0123*.. 50              165/55R15 75       11A; 22I; 24J; 248       4-türig; Frontantrieb;
                                                                175/50R15 75       11A; 22B; 241; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   246                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                195/45R15 78       11A; 22B; 241; 244;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   246; 247                 74P

               Verkaufsbezeichnung:     BALENO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          175/65R15 84                               Frontantrieb;
                                                                185/60R15 84       11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/55R15 85       11A; 245; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                195/60R15 88       11A; 245; 248; 26P; 27I 74A; 74P; 76Q
                                                                205/55R15 88       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                   26N; 27I
                                                                215/50R15 88       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                   26N; 27B; 27H
                                                                215/55R15 89       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                   26N; 27B; 27H
                                                                225/50R15 91       11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                   26J; 27B; 27H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MF           e4*2007/46*1162*..    61 - 66   175/65R15   84                              Allradantrieb;
                                                            185/60R15   84                              Frontantrieb;
                                                            185/65R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15   85    11A; 245; 248             12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                                            195/60R15   88    11A; 245; 248             7PT; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76Q

               Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69     185/55R15   82    11A; 22I; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                                            185/60R15   84    11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82    11A; 22I; 24J; 24M        12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                            195/55R15   85    11A; 22I; 24J; 24M        71K; 721; 725; 73C;
                                                            205/50R15   86    11A; 21P; 22B; 24D;       74A; 74P
                                                                              24J
                                                            205/55R15 88      11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                              24J

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 53525*03




               NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15       84    11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/50R15       82    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        195/55R15       85    11A; 24C; 24D             721; 725; 73C; 74A;
                                                        205/50R15       86    11A; 24C; 24D             74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73     185/60R15   84    11A; 24K                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82    11A; 24C; 24D             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15   85    11A; 24C; 24D             721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15   86    11A; 24C; 24D             74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78      195/50R15 82      11A; 22L                  Stufenheck;
                                                            195/55R15         11A; 22L; 51G             Schrägheck;
                                                            205/50R15 86      11A; 21B; 21L; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              22L                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 68           185/60R15   84   11A; 24M                  ab
                                                             195/50R15   82   11A; 24M                  e4*2001/116*0102*02;
                                                             195/55R15   85   11A; 24M                  Allradantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          185/60R15   84   11A;   24M                nur bis
                                                             195/50R15   82   11A;   24M                e4*2001/116*0102*01;
                                                             195/55R15   85   11A;   24M                Allradantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A;   24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                             195/50R15   82                             e4*2001/116*0102*01;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 53525*03




               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     185/60R15   84                             ab
                                                             195/50R15   82                             e4*2001/116*0102*02;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radmuttern;
                                                             185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                71C; 71K; 721; 725;
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J           73C; 74A; 74P; 76Q
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radschrauben;
                                                             185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                71C; 71K; 721; 725;
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J           73C; 74A; 74P; 76Q
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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                                                                                                                  Seite: 5 von 11
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75      185/60R15   84   11A; 24M                  ab
                                                             195/50R15   82   11A; 24M                  e4*2001/116*0090*04;
                                                             195/55R15   85   11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                             195/50R15   82                             e4*2001/116*0090*03;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86   11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88   11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radmuttern;
                                                             185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                71K; 721; 725; 73C;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                74A; 74P; 76Q
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J
§22 53525*03




                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radschrauben;
                                                             185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                             195/55R15   85   11A;   245                71K; 721; 725; 73C;
                                                             195/60R15   88   11A;   245                74A; 74P; 76Q
                                                             205/50R15   86   11A;   22I; 24J
                                                             205/55R15   88   11A;   22I; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/45R15 78          11A; 21B; 21J; 22B;       ab
               MM           e4*2001/116*0042*..                               22L; 24D; 24J; 367;       e4*2001/116*0042*07;
                                                                              80G
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Radschrauben;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MM           e4*98/14*0042*..   39 - 56 195/45R15 78            11A; 21B; 21J; 22B;       nur bis
                                                                               22L; 24D; 24J; 367;       e4*98/14*0042*06;
                                                                               80G
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Radmuttern;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82       175/65R15   84    122                       Allradantrieb;
                                                             185/60R15   84    122                       Frontantrieb;
                                                             195/55R15   85    11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R15   88    11A; 12A; 245             51A; 7AV; 7PT; 71C;
                                                             205/55R15   88    11A; 12A; 24J; 248        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 76Q


               Auflagen
§22 53525*03




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 11
                      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§22 53525*03




                    herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeck t sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzust ellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 53525*03




                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53525*03




               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitz uführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 11
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnet e Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
§22 53525*03




               7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 19 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 11 von 11


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     EW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                      Handelsbez.:     BALENO

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26B                        x = 290              y = 300               VA
                            26P                        x = 240              y = 200               VA
                            27B                        x = 250              y = 300               HA
                            27I                        x = 200              y = 250               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53525*03




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                            26J                   x = 290        y = 300            30                VA
                            27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                   x = 250        y = 300            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.