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							               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                               Fahrzeughersteller              MARUTI, Suzuki, SUZUKI




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNK2BA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA38N541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38N541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
§22 53525*07




               TTNK2SA38D541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA38N541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA38O541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA38S541           PCD100 ET38            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MARUTI, Suzuki, SUZUKI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : EW; MF-2S; MF; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MM; (nur bis e4*98/14*0042*06)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                            Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.02.2025
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : UZ-2S; EZ; AZ; AZ-2S; UZ; GF; ER
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MM; H00; (MM ab e4*2001/116*0042*07)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : MZ; MH; NH; EX
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; GF; MF; MF-2S; MH; MZ; NH
                                                            100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; EW; FZ; NZ; UZ; UZ-2S
§22 53525*07




                                                            100 Nm ( Radmuttern M12x1,25 ) für Typ : MM
                                                            110 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : H00; MM
               Verkaufsbezeichnung:     ALTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GF           e6*2001/116*0123*.. 50              165/55R15 75        11A; 22I; 24J; 248      4-türig; Frontantrieb;
                                                                175/50R15 75        11A; 22B; 241; 244;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    246                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                195/45R15 78        11A; 22B; 241; 244;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                    246; 247                74P

               Verkaufsbezeichnung:     BALENO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82          175/65R15 84                                Frontantrieb;
                                                                185/60R15 84        11A; 26P                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/55R15 85        11A; 245; 248; 26P;     12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                                                    27I                     71K; 721; 725; 73C;
                                                                195/60R15 88        11A; 245; 248; 26P;     74A; 74P; 76Q
                                                                                    27I
                                                                205/55R15 88        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                    26N; 27I
                                                                215/50R15 88        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                    26N; 27B; 27H
                                                                215/55R15 89        11A; 24J; 248; 26B;
                                                                                    26N; 27B; 27H
                                                                225/50R15 91        11A; 24C; 244; 26B;
                                                                                    26J; 27B; 27H




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MF           e4*2007/46*1162*..    61 - 66   175/65R15   84                              Allradantrieb;
                                                            185/60R15   84                              Frontantrieb; inkl.
                                                            185/65R15   88                              Hybrid;
                                                            195/55R15   85      11A; 245; 248           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/60R15   88      11A; 245; 248           12A; 51A; 6AA; 7AV;
                                                                                                        7PT; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76Q
               MF-2S         e6*2018/858*00227*.. 61        175/65R15   84                              Allradantrieb;
                                                            185/60R15   84                              Frontantrieb; Hybrid;
                                                            185/65R15   88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15   85      11A; 245; 248           12A; 51A; 6AA; 7PT;
                                                            195/60R15   88      11A; 245; 248           71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:     SPLASH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EX           e4*2001/116*0130*.. 48 - 69     185/55R15   82      11A; 22I; 24J; 24M      Frontantrieb;
                                                            185/60R15   84      11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82      11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 7AV; 71C;
                                                            195/55R15   85      11A; 22I; 24J; 24M      71K; 721; 725; 73C;
§22 53525*07




                                                            205/50R15   86      11A; 21P; 22B; 24D;     74A; 74P
                                                                                24J
                                                            205/55R15 88        11A; 21P; 22B; 24D;
                                                                                24J

               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU JUSTY G3X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               NH           e4*2001/116*0071*.. 51 - 73 185/60R15       84      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/50R15       82      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        195/55R15       85      11A; 24C; 24D           721; 725; 73C; 74A;
                                                        205/50R15       86      11A; 24C; 24D           74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI IGNIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MH           e4*2001/116*0070*.. 51 - 73     185/60R15   84      11A; 24K                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15   82      11A; 24C; 24D           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/55R15   85      11A; 24C; 24D           721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/50R15   86      11A; 24C; 24D           74P

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78      195/50R15 82        11A; 22L                Stufenheck;
                                                            195/55R15           11A; 22L; 51G           Schrägheck;
                                                            205/50R15 86        11A; 21B; 21L; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                22L                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               EZ           e4*2001/116*0102*.. 68           185/60R15   84     11A; 24M                ab
                                                             195/50R15   82     11A; 24M                e4*2001/116*0102*02;
                                                             195/55R15   85     11A; 24M                Allradantrieb;
                                                             205/50R15   86     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 68          185/60R15   84     11A;   24M              nur bis
                                                             195/50R15   82     11A;   24M              e4*2001/116*0102*01;
                                                             195/55R15   85     11A;   24M              Allradantrieb;
                                                             205/50R15   86     11A;   24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88     11A;   24J; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                             195/50R15   82                             e4*2001/116*0102*01;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86     11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88     11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 53525*07




               EZ            e4*2001/116*0102*.. 67 - 75     185/60R15   84                             ab
                                                             195/50R15   82                             e4*2001/116*0102*02;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86     11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88     11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radmuttern;
                                                             185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85     11A;   245              12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             195/60R15   88     11A;   245              71C; 71K; 721; 725;
                                                             205/50R15   86     11A;   22I; 24J         73C; 74A; 74P; 76Q
                                                             205/55R15   88     11A;   22I; 24J
               FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
                             e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
               NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radschrauben;
                                                             185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R15   85     11A;   245              12A; 51A; 573; 7EO;
                                                             195/60R15   88     11A;   245              71C; 71K; 721; 725;
                                                             205/50R15   86     11A;   22I; 24J         73C; 74A; 74P; 76Q
                                                             205/55R15   88     11A;   22I; 24J




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.02.2025
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                                                                                                                  Seite: 5 von 14
               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MZ           e4*2001/116*0090*.. 51 - 75      185/60R15   84     11A; 24M                ab
                                                             195/50R15   82     11A; 24M                e4*2001/116*0090*04;
                                                             195/55R15   85     11A; 24M                Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86     11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88     11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               MZ            e4*2001/116*0090*.. 51 - 75     185/60R15   84                             nur bis
                                                             195/50R15   82                             e4*2001/116*0090*03;
                                                             195/55R15   85                             Frontantrieb;
                                                             205/50R15   86     11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R15   88     11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radmuttern;
                                                             185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                             195/55R15   85     11A;   245              71K; 721; 725; 73C;
                                                             195/60R15   88     11A;   245              74A; 74P; 76Q
                                                             205/50R15   86     11A;   22I; 24J
§22 53525*07




                                                             205/55R15   88     11A;   22I; 24J
               NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
                             e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radschrauben;
                                                             185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                                             195/55R15   85     11A;   245              71K; 721; 725; 73C;
                                                             195/60R15   88     11A;   245              74A; 74P; 76Q
                                                             205/50R15   86     11A;   22I; 24J
                                                             205/55R15   88     11A;   22I; 24J

               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               H00          e1*2001/116*0311*.. 39 - 69 195/45R15 78            11A; 21B; 21J; 22B;     ab
               MM           e4*2001/116*0042*..                                 22L; 24D; 24J; 367;     e4*2001/116*0042*07;
                                                                                80G
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Radschrauben;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.02.2025
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               Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI WAGON R
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MM           e4*98/14*0042*..   39 - 56 195/45R15 78             11A; 21B; 21J; 22B;       nur bis
                                                                                22L; 24D; 24J; 367;       e4*98/14*0042*06;
                                                                                80G
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          Radmuttern;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

               Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82      175/65R15   84      122                       Allradantrieb;
                                                            185/60R15   84      122                       Frontantrieb;
                                                            195/55R15   85      11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/60R15   88      11A; 12A; 245             51A; 7AV; 7PT; 71C;
                                                            205/55R15   88      11A; 12A; 24J; 248        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76Q
               AZ-2S         e6*2018/858*00229*.. 61        175/65R15   84      122                       Allradantrieb;
                                                            185/60R15   84      122                       Frontantrieb; Hybrid;
                                                            195/55R15   85      11A; 12A; 245             10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53525*07




                                                            195/60R15   88      11A; 12A; 245             51A; 7PT; 71C; 71K;
                                                            205/55R15   88      11A; 12A; 24J; 248        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76Q
               UZ            e6*2018/858*00307*.. 60 - 61   175/65R15   84      12I                       mit
                                                            185/60R15   84      12A                       Radhausverbreiterung
                                                            195/55R15   85      11A;   12A;   26P; 27I    (Flap) Serie;
                                                            205/55R15   88      11A;   12A;   24J; 248;   Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                26P;   27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R15 88        11A;   12A;   24J; 248;   51A; 7PT; 71C; 71K;
                                                                                26B;   26N;   27B; 27H    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76Q
               UZ-2S         e6*2018/858*00317*.. 60 - 61   175/65R15   84      12I                       mit
                                                            185/60R15   84      12A                       Radhausverbreiterung
                                                            195/55R15   85      11A;   12A;   26P; 27I    (Flap) Serie;
                                                            205/55R15   88      11A;   12A;   24J; 248;   Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                26P;   27I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R15 88        11A;   12A;   24J; 248;   51A; 7PT; 71C; 71K;
                                                                                26B;   26N;   27B; 27H    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 76Q


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 14
                      Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                      zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigun g oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 53525*07




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53525*07




               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 14
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                    durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 53525*07




                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.02.2025
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               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                    Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                    deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                    Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge
                    einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
§22 53525*07




                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die s erienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.02.2025
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                     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Al ternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7PT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 43130-52S01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gem äß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               80G) Durch Verlegen der Handbremsseile im Bereich der Längslenker ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§22 53525*07




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                         Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.02.2025
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                                                                                                                  Seite: 12 von 14


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     EW
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
                      Handelsbez.:     BALENO

                      Variante(n):     Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                            26B                        x = 290              y = 300               VA
                            26P                        x = 240              y = 200               VA
                            27B                        x = 250              y = 300               HA
                            27I                        x = 200              y = 250               HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53525*07




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 290        y = 300             8                VA
                            26J                   x = 290        y = 300            30                VA
                            27H                   x = 250        y = 300             8                HA
                            27F                   x = 250        y = 300            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     UZ
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00307*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 270                  VA
                            26B                     x = 300              y = 320                  VA
                            27I                     x = 230              y = 270                  HA
                            27B                     x = 280              y = 320                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53525*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 320            25                VA
                            27H                  x = 280        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 320            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N7
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 16 MARUTI, SUZUKI                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.02.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 14

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      SUZUKI
                      Fahrzeugtyp:     UZ-2S
                      Genehm.Nr.:      e6*2018/858*00317*..
                      Handelsbez.:     SWIFT

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 270                  VA
                            26B                     x = 300              y = 320                  VA
                            27I                     x = 230              y = 270                  HA
                            27B                     x = 280              y = 320                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53525*07




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 320             8                VA
                            26J                  x = 300        y = 320            25                VA
                            27H                  x = 280        y = 320             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 320            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.