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							                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 56 OPEL                                                      Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                         TTNK2BA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2BA45N566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2BA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2BA45S566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2BP45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2BP45N566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2BP45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
§22 53525*05, Korr. 01




                         TTNK2BP45S566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2SA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2SA45N566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2SA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         TTNK2SA45S566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2016    02/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                      für Typ : D-A
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                      Typ : J96; S-D/V; OPEL ASTRA-F-CABR.; T98C; Combo-C/V;
                                                                      Combo-C-Van; COMBO-C-VAN-CNG; OPEL ASTRA-F;
                                                                      Combo-C-CNG; Combo-C-Van-CNG; T92/Kombi; S93 Coupe; T92;
                                                                      Combo-C; J96/Kombi; T92/Conv; COMBO-C; S-D/VAN; S-D;
                                                                      COMBO-C-VAN
                         Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : Combo-C; COMBO-C; Combo-C-CNG; Combo-C/V;
                                                                      Combo-C-Van; COMBO-C-VAN; Combo-C-Van-CNG;



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 56 OPEL                                                  Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                                                                 COMBO-C-VAN-CNG; J96; J96/Kombi; OPEL ASTRA-F; OPEL
                                                                 ASTRA-F-CABR.; S-D; S-D/V; S-D/VAN; S93 Coupe; T92; T92/Conv;
                                                                 T92/Kombi; T98C
                                                                 140 Nm für Typ : D-A
                         Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-F
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         OPEL         G065              40 - 100      185/55R15-81        33H                     Stufenheck;
                         ASTRA-F                                      195/50R15-82        33H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                         T92          e1*96/79*0074*..,               195/55R15           51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                       e1*98/14*0074*..               195/55R15-84        33H                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P
                         OPEL          G372                 52 - 85  185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                         ASTRA-F-                                    195/50R15-82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                         CABR.                                       195/55R15            51G                     721; 725; 73C; 74A;
                         T92/Conv      e1*96/79*0076*..              195/55R15-84                                 74P
                         OPEL          G372                 52 - 85  185/55R15-81                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                         ASTRA-F-                                    195/50R15-82                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                         CABR.                                       195/55R15            51G                     721; 725; 73C; 74A;
                         T92/Conv      e1*96/79*0076*..              195/55R15-84                                 74P
                         T92/Kombi     e1*96/79*0075*..,    40 - 100 185/55R15-81                                 nicht Pirschausf.;
                                       e1*98/14*0075*..     40 - 110 195/50R15-82         QEG; 11A                10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53525*05, Korr. 01




                                                                     195/55R15            QEG; 11A; 51G           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                     195/55R15-84         QEG; 11A                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 185/65R15                 12T; 51G; 52J           10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                195/60R15                 12A; 51G                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                                  73C; 74A; 74P

                         Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         Combo-       e4*2007/46*0299*.. 48 - 66      185/55R15 85        5EG                     4-Loch Radanschluss;
                         C/V                                          185/60R15 84        11A; 5EA; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         48 - 71      185/55R15C          51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      185/60R15           51G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                      185/60R15 88        54F                     74P




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 56 OPEL                                                  Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 66    185/55R15 85        5EG                     4-Loch Radanschluss;
                         COMBO-C      e1*98/14*0179*..                185/60R15 84        11A; 5EA; 54F           10B; 11B; 11G; 11H;
                         Combo-C-     e1*2001/116*0327*.., 48 - 71    185/55R15C          51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                         CNG          e1*2007/46*0293*..              185/60R15           51G                     721; 725; 73C; 74A;
                         Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,             185/60R15 88        54F                     74P
                         Van          e1*2007/46*0129*..
                         COMBO-C- K886
                         VAN
                         Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
                         Van-CNG
                         COMBO-C- L620
                         VAN-CNG

                         Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/60R15       84      12I                     nur Adam Rocks;
                                                                  185/65R15       88      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          51 - 85 195/55R15       85      12I                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                  195/60R15       88      12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                  195/65R15       91      12A                     74P; 76Q; 77E; 4AC;
§22 53525*05, Korr. 01




                                                                  205/50R15       86      12A                     4CO
                                                                  205/55R15       88      12A
                                                                  205/60R15       91      12A
                                                          85      185/60R15       84      12I; 52J
                                                                  185/65R15       88      12A; 52J
                         S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/60R15       84      12I                     Adam; nicht Adam
                                                                  185/65R15       88      12A                     Rocks;
                                                          51 - 85 195/55R15       85      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  195/60R15       88      12A                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                  195/65R15       91      12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                  205/55R15       88      12A                     74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                  205/60R15       91      12A                     4CO
                                                          85      185/60R15       84      12I; 52J
                                                                  185/65R15       88      12A; 52J
                         S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 175/65R15       84      12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                                  175/70R15       86      12I                     ab
                                                                                                                  e1*2001/116*0379*30;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                                  4CO




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 56 OPEL                                                  Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 4 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85     175/65R15 84        12I                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                                      175/70R15 86        12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                                  4CO

                         Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                         S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 175/65R15 84 12I                                 Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                                 175/70R15 86 12I                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P; 76Q; 77E; 4AC;
                                                                                                                  4CO

                         Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                         D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/55R15 82                                 nicht Karl/Viva Rocks;
                                                                     195/45R15 78                                 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53525*05, Korr. 01




                                                                                                                  12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76Q
                         D-A           e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/55R15 82                                KARL ROCKS; VIVA
                                                                                                                  ROCKS;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74P; 76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     TIGRA-A
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         S93          e1*93/81*0014*..,  66 - 78      185/55R15           11A; 24J; 24M; 51G      10B; 11B; 11G; 11H;
                         Coupe        e1*95/54*0014*..,                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                       e1*98/14*0014*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74P

                         Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 85       195/60R15-87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e1*95/54*0030*..               195/65R15-91                                12K; 51A; 71C; 71K;
                         J96/Kombi     e1*95/54*0044*..               205/55R15-87                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                      205/60R15-90                                74P
                                                            60 - 85   195/65R15           51G


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 56 OPEL                                                   Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 5 von 7
                                der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                                es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                                wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                              dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                              der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
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                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                wird, möglich.
                         12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                              Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                         12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                              Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                              Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 56 OPEL                                                   Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                              Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
                         4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                              werden.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
§22 53525*05, Korr. 01




                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                         54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
                              unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
                              Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
                              Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
                              Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
                              Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                              Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
                              FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
                              dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                         5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1000kg.
                         5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1030kg.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) ent sprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 56 OPEL                                                   Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 7 von 7
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                              die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                              Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                              beachten.
                         74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                              Zentrierringe verwendet werden.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 53525*05, Korr. 01




                              Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         QEG) Durch Nacharbeit des Federtellers ist im hinteren Radhaus eine ausreichende Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.