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							Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 28 SUZUKI                                                    Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              Suzuki, SUZUKI




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TTNK2BA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
TTNK2BA45S541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
TTNK2BP45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
TTNK2BP45S541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
TTNK2SA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
TTNK2SA45S541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : EW; (Kegelbund)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NZ; FZ; ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : AZ; ER
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJS5


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : FZ; NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 28 SUZUKI                                                Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : ER
                                          100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung:     BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EW           e6*2007/46*0177*.. 66 - 82       185/60R15   84                             Frontantrieb;
                                              195/55R15   85                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15   88                             12A; 51A; 7AV; 71C;
                                              205/55R15   88   11A;   26P; 27I           71K; 721; 725; 73C;
                                              215/50R15   88   11A;   24J; 248; 26N;     74A; 74P; 76Q
                                                               26P;   27I
                                              215/55R15 89     11A;   24J; 248; 26N;
                                                               26P;   27I
                                              225/50R15 91     11A;   24J; 248; 26B;
                                                               26N;   27I

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
ER           e4*98/14*0054*..   66 - 78       195/50R15 82                               Stufenheck;
                                              195/55R15        51G                       Schrägheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FZ           e4*2007/46*0198*.., 66 - 69      175/60R15   81                             Schrägheck;
              e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radmuttern;
                                              185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15   85                             12A; 51A; 573; 7EO;
                                              195/60R15   88                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q
FZ            e4*2007/46*0198*..,   66 - 69   175/60R15   81                             Schrägheck;
              e4*2007/46*0294*..              175/65R15   84                             Allradantrieb;
NZ            e4*2007/46*0155*..              185/55R15   82                             Radschrauben;
                                              185/60R15   84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15   85                             12A; 51A; 573; 7EO;
                                              195/60R15   88                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Q
NZ            e4*2007/46*0155*..,   55 - 69   175/60R15   81                             Frontantrieb;
              e4*2007/46*0293*..              175/65R15   84                             Radmuttern;
                                              185/55R15   82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              185/60R15   84                             12A; 51A; 7EM; 71C;
                                              195/55R15   85                             71K; 721; 725; 73C;
                                              195/60R15   88                             74A; 74P; 76Q




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 28 SUZUKI                                                Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.., 55 - 69     175/60R15   81                              Frontantrieb;
              e4*2007/46*0293*..             175/65R15   84                              Radschrauben;
                                             185/55R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/60R15   84                              12A; 51A; 7EM; 71C;
                                             195/55R15   85                              71K; 721; 725; 73C;
                                             195/60R15   88                              74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AZ           e4*2007/46*1205*.. 61 - 82      175/65R15   84    122                       Allradantrieb;
                                             185/60R15   84    12A                       Frontantrieb;
                                             195/55R15   85    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/60R15   88    12A                       51A; 7AV; 71C; 71K;
                                             205/55R15   88    12A                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76Q


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendende n Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUM MER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutacht en vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 28 SUZUKI                                                 Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften is t laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Aus zug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröß e zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 28 SUZUKI                                                Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
     muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/ 46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0227-20-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
ANLAGE: 28 SUZUKI                                                 Radtyp: TTNK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      SUZUKI
       Fahrzeugtyp:     EW
       Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0177*..
       Handelsbez.:     BALENO

       Variante(n):     Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
             26B                        x = 290              y = 300               VA
             26P                        x = 240              y = 200               VA
             27B                        x = 250              y = 300               HA
             27I                        x = 200              y = 250               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 250        y = 300             8                HA
             27F                   x = 250        y = 300            25                HA
             26N                   x = 290        y = 300             8                VA
             26J                   x = 290        y = 300            30                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.