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							               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 31 TOYOTA                                                    Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 25.03.2022
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNK2BA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA45S541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP45S541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA45D541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA45O541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
§22 53525*02




               TTNK2SA45S541           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø54.1                 54,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                E12J         e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 195/60R15               12T; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                              e11*98/14*0180*..
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P
                E12T          e11*2001/116*0181*.., 66 - 81     195/60R15          12T; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                              e11*98/14*0181*..
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P
                E12U          e11*2001/116*0179*.., 66 - 141    195/60R15          12T; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                              e11*98/14*0179*..
                                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Q



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 31 TOYOTA                                                Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.03.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/60R15               12T; 51G                  10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66     175/65R15   84                              Frontantrieb;
                                                            185/60R15   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R15   85    11A; 248                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/60R15   88    11A; 248                  721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/55R15   88    11A; 22I; 24J; 248        74P

               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
               XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      185/60R15 84                                   Yaris TS;
                                                         195/50R15 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         195/55R15 85                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U
               XP9(a)        e11*2001/116*0248*.. 51 - 74   185/60R15 84                                Toyota Yaris;
               XP9F(a)       e11*2001/116*0249*..           195/50R15 82                                Daihatsu Charade;
                                                            195/55R15 85                                Frontantrieb;
§22 53525*02




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81                                   Schrägheck;
                            e6*2007/46*0344*..           175/65R15 84                                   Frontantrieb;
               XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            185/55R15 82                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               MG
                                                         185/60R15 84                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76Q; 4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachvers tändigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMME R auf einem




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 31 TOYOTA                                                 Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 25.03.2022
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                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 53525*02




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 31 TOYOTA                                                Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 25.03.2022
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                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 53525*02




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.