Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller TOYOTA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNK2BA45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2BA45N541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2BA45O541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2BA45S541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2BP45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2BP45N541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2BP45O541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 §22 53525*05, Korr. 01 TTNK2BP45S541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2SA45D541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2SA45N541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2SA45O541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 TTNK2SA45S541 PCD100 ET45 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 590 2016 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 195/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; e11*98/14*0180*.. 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P E12T e11*2001/116*0181*.., 66 - 81 195/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; e11*98/14*0181*.. 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12U e11*2001/116*0179*.., 66 - 141 195/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; e11*98/14*0179*.. 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 175/65R15 84 Frontantrieb; 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R15 88 11A; 248 721; 725; 73C; 74A; 205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 248 74P Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade §22 53525*05, Korr. 01 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 185/60R15 84 Yaris TS; 195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 185/60R15 84 Toyota Yaris; XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 195/50R15 82 Daihatsu Charade; 195/55R15 85 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XP13M(a) e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81 Schrägheck; e6*2007/46*0344*.. 175/65R15 84 Frontantrieb; XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*.. 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; MG 185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4A0 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und §22 53525*05, Korr. 01 ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herz ustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 31 TOYOTA Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 26.07.2023 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. §22 53525*05, Korr. 01 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführun gen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.