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							               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 60 VW                                                        Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 06.05.2022
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNK2BA45D571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA45N571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA45O571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BA45S571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP45D571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP45N571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP45O571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2BP45S571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
§22 53525*03




               TTNK2SA45D571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA45N571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA45O571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               TTNK2SA45S571           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø57.1                 57,1     Kunststoff        590      2016    02/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
                1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85   185/55R15-81    nur bis 924 kg zul.               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           Achslast; 51J                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           195/50R15       51G                               721; 725; 73C; 74A;
                                                           195/50R15-82                                      74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 60 VW                                                    Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85       185/55R15-81      nur bis 924 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
               1EX0         G407                                              Achslast; 51J             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15         51G                       721; 725; 73C; 74A;
                                                            195/50R15-82                                74P

               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1H           e1*96/79*0068*..  40 - 44 185/55R15-81            12G                       Frontantrieb;
               1HX0         F804              40 - 85 195/50R15               12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/50R15-82            12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               1H            e1*96/79*0068*..     66        185/55R15-81                                Pkw geschlossen;
               1HX1          G156                           195/50R15         51G                       Allradantrieb;
                                                            195/50R15-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               1HX0F         F894                 40 - 85   195/50R15         51G                       Steilheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 53525*03




               1HX0F         F894                 40 - 85   195/50R15         51G                       Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               1HX0F         F894                 40 - 44   185/55R15-81      12G                       Steilheck;
                                                  40 - 85   195/50R15         12G; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15-82      12G                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P
               1HX1          e1*92/53*0004*..     66        185/55R15-81                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/50R15         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R15-82                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74    195/45R15-78                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*97/27*0085*..,                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0085*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 60 VW                                                    Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 06.05.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 4
               Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6N           e1*96/79*0069*.., 37 - 88       195/45R15-78                                nur bis
                             e1*98/14*0069*..                                                           e1*98/14*0069*06;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               6N            e1*98/14*0069*..     37 - 92   195/45R15         51G                       Polo GP (Facelift
                                                                                                        Okt.1999); ab
                                                                                                        e1*98/14*0069*07;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§22 53525*03




                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befas sung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
                    auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0227-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
               ANLAGE: 60 VW                                                     Radtyp: TTNK
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 06.05.2022
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                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Vent ilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 53525*03




               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.