Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 75 Ford, FORD Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller FORD, Ford-Werke GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNK3BA45ED634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 TTNK3BA45EO634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 TTNK3BA45ES634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 TTNK3BP45ED634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 TTNK3BP45EO634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 TTNK3BP45ES634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 TTNK3SA45ED634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 TTNK3SA45EO634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 §22 53525*02 TTNK3SA45ES634 PCD108 ET45 ohne 63,4 590 2016 02/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD, Ford-Werke GmbH Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJFC Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : JA8; JA8-LPG; JR8; JU2 120 Nm für Typ : KAF 133 Nm für Typ : KAF 135 Nm für Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8 Verkaufsbezeichnung: B-MAX / EcoSport Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JK8 e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15 91 Nur ECOSPORT; bis 195/70R15 97 e9*2007/46*0092*17; 205/60R15 91 Frontantrieb; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BE; 7BY; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 75 Ford, FORD Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: FIESTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/50R15 51G inkl. FL2012; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/55R15 85 Schrägheck 2-türig; JR8 DE*2007/46*0072*.. 195/60R15 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JA8 e9*2001/116*0069*.. 44 - 99 195/50R15 51G inkl. FL2012; JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. 195/55R15 85 Schrägheck 4-türig; JR8 e9*2007/46*0002*.. 195/60R15 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AX; 7BY; 7EW; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; FHB JHH e9*2007/46*3142*.. 52 - 147 195/60R15 88 12I Fiesta Active; JHHL e13*2007/46*2148*.. 205/55R15 88 11A; 12A; 248 Schrägheck; inkl. 205/60R15 91 11A; 12A; 248 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7GX; 7GY; 7GZ; 7G1; 71C; 71K; 721; §22 53525*02 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIESTA AB MJ 2018 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JGH e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/60R15 88 12I Fiesta Active; 205/55R15 88 11A; 12A; 248 Schrägheck; inkl. 205/60R15 91 11A; 12A; 248 Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7OC; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76Q Verkaufsbezeichnung: FORD FUSION Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JU2 e1*98/14*0194*.. 50 - 74 185/60R15 84 bis e1*98/14*0194*25; 195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15 85 12A; 51A; 7AX; 7BE; 195/60R15 88 7BY; 71C; 71K; 721; 205/50R15 86 11A; 24J; 24M 725; 73C; 74C; 74H; 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 75 Ford, FORD Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: FORD KA, FORD KA+ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84 121 nicht KA+ ACTIVE; ab 195/55R15 85 121 e13*2007/46*1637*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7AX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E KAF e13*2007/46*1637*.. 51 - 63 165/60R15 77 121 nur KA+; bis 165/65R15 81 12A e13*2007/46*1637*03; 175/55R15 77 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 175/60R15 81 12A 51A; 7AX; 71C; 71K; 185/55R15 82 12A 721; 725; 73C; 74C; 185/60R15 84 12A 74H; 77E 195/50R15 82 11A; 12A; 26P 195/55R15 85 11A; 12A; 26P KAF e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84 121 KA+ ACTIVE; 195/55R15 85 121 10B; 11B; 11G; 11H; 7AX; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 77E Auflagen §22 53525*02 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 75 Ford, FORD Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen §22 53525*02 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 75 Ford, FORD Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den §22 53525*02 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7G1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: FR3V-1A180-DA ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-DB ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 75 Ford, FORD Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 7GZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: JX7T-1A 180-CA ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte Fahrzeug-Varianten). §22 53525*02 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-20-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525 ANLAGE: 75 Ford, FORD Radtyp: TTNK Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.03.2022 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: FORD Fahrzeugtyp: KAF Genehm.Nr.: e13*2007/46*1637*.. Handelsbez.: FORD KA, FORD KA+ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 250 y = 270 HA 27I x = 200 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53525*02 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 270 25 HA 27H x = 250 y = 270 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.