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							                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 75 Ford, FORD                                                   Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                           Stand: 26.07.2023
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                                         Fahrzeughersteller              FORD, Ford-Werke GmbH




                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                    Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/4                          Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                                 Kennzeichnung          Kennzeichnung             in mm                    last       umf.      Fertig
                                                 Rad                    Zentrierring                                       in kg      in mm     datum
                         TTNK3BA45ED634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3BA45EN634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3BA45EO634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3BA45ES634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3BP45ED634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3BP45EN634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3BP45EO634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
§22 53525*05, Korr. 01




                         TTNK3BP45ES634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3SA45ED634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3SA45EN634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3SA45EO634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         TTNK3SA45ES634          PCD108 ET45            ohne                           63,4                     590      2016    02/21
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD, Ford-Werke GmbH
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : OE-Mutter (nur TSB) ww. ZJFC


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : JU2
                                                                      110 Nm   für   Typ : JA8; JA8-LPG; JR8
                                                                      120 Nm   für   Typ : KAF
                                                                      133 Nm   für   Typ : KAF
                                                                      135 Nm   für   Typ : JGH; JHH; JHHL; JK8




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 75 Ford, FORD                                            Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Verkaufsbezeichnung:     B-MAX / EcoSport
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JK8          e9*2007/46*0092*.. 66 - 103 195/65R15       91                              Nur ECOSPORT; bis
                                                                  195/70R15       97                              e9*2007/46*0092*17;
                                                                  205/60R15       91                              Frontantrieb;
                                                                  205/65R15       94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                                                                  7BY; 7OC; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  74H; 76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     FIESTA
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JA8          e9*2001/116*0069*.. 44 - 99     195/50R15           51G                     inkl. FL2012;
                         JA8-LPG      e13*2007/46*1058*..             195/55R15 85                                Schrägheck 2-türig;
                         JR8          DE*2007/46*0072*..              195/60R15           51G                     Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                                                  7EW; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                                  FHB
                         JA8           e9*2001/116*0069*.. 44 - 99    195/50R15           51G                     inkl. FL2012;
§22 53525*05, Korr. 01




                         JA8-LPG       e13*2007/46*1058*..            195/55R15 85                                Schrägheck 4-türig;
                         JR8           e9*2007/46*0002*..             195/60R15           51G                     Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AX; 7BY;
                                                                                                                  7EW; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                                  FHB
                         JHH           e9*2007/46*3142*..  52 - 147   195/60R15 88        12I                     Fiesta Active;
                         JHHL          e13*2007/46*2148*..            205/55R15 88        11A; 12A; 248           Schrägheck; inkl.
                                                                      205/60R15 91        11A; 12A; 248           Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7GX; 7GY; 7GZ;
                                                                                                                  7G1; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                                  76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     FIESTA AB MJ 2018
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JGH          e9*2007/46*3159*.. 52 - 147 195/60R15 88            12I                     Fiesta Active;
                                                                  205/55R15 88            11A; 12A; 248           Schrägheck; inkl.
                                                                  205/60R15 91            11A; 12A; 248           Hybrid;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7OC; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  74H; 76Q




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 75 Ford, FORD                                            Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 7
                         Verkaufsbezeichnung:     FORD FUSION
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         JU2          e1*98/14*0194*..  50 - 74       185/60R15   84                              bis e1*98/14*0194*25;
                                                                      195/50R15   82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      195/55R15   85                              12A; 51A; 7AX; 7BE;
                                                                      195/60R15   88                              7BY; 71C; 71K; 721;
                                                                      205/50R15   86      11A; 24J; 24M           725; 73C; 74C; 74H;
                                                                      205/55R15   88      11A; 24J; 24M           76Q

                         Verkaufsbezeichnung:     FORD KA, FORD KA+
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         KAF          e13*2007/46*1637*.. 52 - 70 185/60R15 84            121                     KA+ ACTIVE;
                                                                  195/55R15 85            121                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  7AX; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                                  77E
                         KAF           e13*2007/46*1637*.. 51 - 63    165/60R15   77      121                     nur KA+; bis
                                                                      165/65R15   81      12A                     e13*2007/46*1637*03;
                                                                      175/55R15   77      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      175/60R15   81      12A                     51A; 7AX; 71C; 71K;
                                                                      185/55R15   82      12A                     721; 725; 73C; 74C;
                                                                      185/60R15   84      12A                     74H; 77E
§22 53525*05, Korr. 01




                                                                      195/50R15   82      11A; 12A; 26P
                                                                      195/55R15   85      11A; 12A; 26P
                         KAF           e13*2007/46*1637*.. 52 - 70    185/60R15   84      121                     nicht KA+ ACTIVE; ab
                                                                      195/55R15   85      121                     e13*2007/46*1637*04;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  51A; 7AX; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                                  74H; 77E


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                              bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 75 Ford, FORD                                             Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                              gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                              gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                              ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                              auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
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                                wird, möglich.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
                         26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                              der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                              beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 75 Ford, FORD                                             Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 26.07.2023
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                              Seite: 5 von 7
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                              werden.
                         71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                              Tiefbetts angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                              Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                              serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
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                              zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                         74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                              Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                         76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                         7AX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: EV6T-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: DR3V-1A-180-DB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7BY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: G1ET-1A-180-BA (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         7EW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: DR3V-1A-180-DB ( nur e9*2001/116*0069*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                              System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7G1) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-CB ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 75 Ford, FORD                                            Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                               System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                               Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7GX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: FR3V-1A180-DA ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7GY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-DB ( nur e9*2007/46*3142*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                              muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7GZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: JX7T-1A 180-CA ( nur e13*2007/46*2148*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                              System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                              Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                         7OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                              Nr.: F2GT-1A180-CB (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                              Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                              werden.
                         FHB) Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeug-Varianten, die
                              serienmäßig nur mit 175/65R14 auf 5½J x 14H2, ET37,5 ausgerüstet sind (CO2-reduzierte
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                              Fahrzeug-Varianten).




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 366-0227-20-WIRD/N5
                         zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53525
                         ANLAGE: 75 Ford, FORD                                            Radtyp: TTNK
                         Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 26.07.2023
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                         Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                         Fahrzeug:

                                Hersteller:      FORD
                                Fahrzeugtyp:     KAF
                                Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1637*..
                                Handelsbez.:     FORD KA, FORD KA+

                                Variante(n):

                         Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                            Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                             von [mm]             bis [mm]
                                      26B                     x = 250              y = 250                  VA
                                      26P                     x = 200              y = 200                  VA
                                      27B                     x = 250              y = 270                  HA
                                      27I                     x = 200              y = 220                  HA

                         Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 53525*05, Korr. 01




                                            Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                          von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                                      26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                                      26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                                      27F                  x = 250        y = 270            25                HA
                                      27H                  x = 250        y = 270             8                HA




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.