Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 53 CITROEN Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 23 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNO3BA23ED651 PCD108 ET23 ohne 65,1 590 2130 01/21 TTNO3BA23EO651 PCD108 ET23 ohne 65,1 590 2130 01/21 TTNO3BP23ED651 PCD108 ET23 ohne 65,1 590 2130 01/21 TTNO3BP23EO651 PCD108 ET23 ohne 65,1 590 2130 01/21 TTNO3SA23ED651 PCD108 ET23 ohne 65,1 590 2130 01/21 TTNO3SA23EO651 PCD108 ET23 ohne 65,1 590 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53524*05 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPS Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : H; 2 100 Nm für Typ : S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 AIRCROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2 e4*2007/46*1241*.. 60 - 96 205/55R16 91 12Q Frontantrieb; 205/60R16 92 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R16 90 12A 51A; 71C; 71K; 721; 215/55R16 93 12A 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 53 CITROEN Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; C3 bis MJ2016; 195/50R16 84 Schrägheck 4-türig; 195/55R16 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio; 195/50R16 84 Schrägheck 2-türig; 195/55R16 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S e2*2007/46*0003*.. 50 - 85 185/55R16 83 12R C3 ab MJ2016; 185/60R16 86 12R 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R16 89 12Q 51A; 71C; 71K; 721; 195/55R16 87 12I 725; 73C; 74C; 74H; 195/60R16 89 12I 76U; 77E §22 53524*05 S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; C3 bis MJ2016; 195/50R16 84 Schrägheck 4-türig; 195/55R16 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E S e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio; 195/50R16 84 Schrägheck 2-türig; 195/55R16 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 195/50R16 88 Frontantrieb; SH**** e2*2001/116*0371*.. 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; SH8FN e24*2007/46*0029*.. 205/50R16 87 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 53 CITROEN Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 744 Verkaufsbezeichnung: CITROEN DS3, C3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S*8FN e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; Schrägheck 4- 195/50R16 84 türig; Frontantrieb; 195/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E S*8FN e24*2007/46*0028*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio; 195/50R16 84 Schrägheck 2-türig; 195/55R16 51G Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E §22 53524*05 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichti gen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 53 CITROEN Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für di ese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen §22 53524*05 des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 53 CITROEN Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. §22 53524*05 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.