Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 9 Fahrzeughersteller RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNO2BA40ED601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 2130 01/21 TTNO2BA40EO601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 2130 01/21 TTNO2BP40ED601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 2130 01/21 TTNO2BP40EO601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 2130 01/21 TTNO2SA40ED601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 2130 01/21 TTNO2SA40EO601 PCD100 ET40 ohne 60,1 590 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. §22 53524*05 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : SR 110 Nm für Typ : AG; P; R; RJA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 9 Verkaufsbezeichnung: CLIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2007/46*0008*.. 48 - 88 195/50R16 84 124 Clio 4 ab Mj. 2012; 195/55R16 87 124 Kombilimousine; 205/50R16 87 11A; 12A; 27H Schrägheck; nicht 205/55R16 91 11A; 12A; 27H Captur; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 76U; 77E; 4BS; 4B2 Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 48 - 88 195/50R16 84 124 Clio 4 ab Mj. 2012; 195/55R16 87 124 Kombilimousine; 205/50R16 87 11A; 12A; 27H Schrägheck; nicht 205/55R16 91 11A; 12A; 27H Captur; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 76U; 77E; 4BS; 4B2 R e2*2001/116*0327*.. 66 - 110 195/55R16 87 12Q Frontantrieb; Captur; §22 53524*05 195/60R16 89 12Q 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R16 92 12A 51A; 7ME; 71C; 71K; 205/55R16 91 12A 721; 725; 73C; 74C; 205/60R16 92 12A 74U; 76U; 77E; 4BS; 215/50R16 90 12A 4B2 215/55R16 93 12A 215/60R16 95 12A Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/55R16 83 12R Logan MCV ab MJ 2013; 185/60R16 86 12R Logan (Stufenheck) ab 195/55R16 87 12A Mj 2013; Logan 205/50R16 87 12A (Kombi) ab Mj.2013; Logan (Stufenheck) ab Mj.2013; Logan (Kombi) ab Mj.2013; Logan MCV ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 9 Verkaufsbezeichnung: MODUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen P e2*2001/116*0319*.. 48 - 82 185/55R16 87 Modus (kurzer 195/45R16 84 Radstand); Grand 195/50R16 84 Modus (langer 205/50R16 87 11A; 54A Radstand); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 4BS Verkaufsbezeichnung: RENAULT CLIO, RENAULT CLIO (E-TECH HYBRID) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RJA e2*2007/46*0676*.. 48 - 103 195/55R16 87 12I Clio; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AG e2*2007/46*0251*.., 43 - 53 195/55R16 91 124 Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 205/50R16 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 12A 51A; 7HG; 7MN; 7OV; §22 53524*05 215/50R16 90 11A; 12A; 245; 26P 71C; 71K; 721; 725; 225/50R16 92 11A; 12A; 245; 26P 73C; 74C; 74U; 76U Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 9 Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt §22 53524*05 wird, möglich. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Herst eller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 9 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, §22 53524*05 Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7HG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A ( nur e2*2007/46*0251*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2007/46*0008*.. Handelsbez.: CLIO Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 20 VA §22 53524*05 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 300 y = 340 25 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: R Genehm.Nr.: e2*2001/116*0327*.. Handelsbez.: CLIO, CAPTUR Variante(n): nur Clio 4 Mj.2012, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 360 VA 26P x = 280 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 350 y = 360 20 VA §22 53524*05 26N x = 350 y = 360 8 VA 27F x = 300 y = 340 25 HA 27H x = 300 y = 340 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0251*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 53524*05 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524 ANLAGE: 47 RENAULT Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 9 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: AG Genehm.Nr.: e2*2007/46*0681*.. Handelsbez.: RENAULT ZOE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 305 y = 255 VA 26P x = 255 y = 205 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 305 y = 255 20 VA §22 53524*05 26N x = 305 y = 255 8 VA 27F x = 285 y = 280 20 HA 27H x = 285 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.