Gutachten 366-0239-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53524 ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNO2BA45O601 PCD100 ET45 ohne 60,1 590 2130 01/21 TTNO2BP45O601 PCD100 ET45 ohne 60,1 590 2130 01/21 TTNO2SA45O601 PCD100 ET45 ohne 60,1 590 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DJF Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD; (Kegelbund) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : DJF; SD 110 Nm für Typ : SD 120 Nm für Typ : SD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53524 ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/55R16 87 5ET Nicht Lodgy; Lodgy 195/55R16 87 5ET Stepway; Frontantrieb; 195/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R16 89 11A; 27H 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/50R16 87 5ET 71K; 721; 725; 73C; 205/50R16 91 74A; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 195/55R16 87 Nicht Sandero Stepway; e2*2007/46*0030*.. 205/50R16 87 Sandero (Schrägheck) 205/55R16 91 ab Mj2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/55R16 87 12I; 5ET nur Dokker; nicht e2*2007/46*0030*.. 195/55R16 87 12I; 5ET Dokker Stepway; Kombi 195/55R16 91 12I u. Lkw geschl. Kasten; 195/60R16 89 12A; 5FM Frontantrieb; 205/50R16 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 91 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/55R16 87 12I; 5ET Nur Lodgy; nicht 195/55R16 87 12I; 5ET Lodgy Stepway; 195/55R16 91 12I Frontantrieb; 195/60R16 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 12A; 5ET 51A; 7ME; 71C; 71K; 205/50R16 91 12A 721; 725; 73C; 74A; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/55R16 83 12Q Logan MCV ab MJ 2013; e2*2007/46*0030*.. 185/60R16 86 12Q Logan (Stufenheck) ab 195/55R16 87 12A Mj 2013; Logan 205/50R16 87 12A (Kombi) ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 77E; 4B2 Verkaufsbezeichnung: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJF e19*2007/46*0026*.. 49 - 74 205/50R16 87 Sandero; nicht 215/50R16 90 Stepway; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53524 ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJF e19*2007/46*0026*.. 67 - 74 215/55R16 93 Sandero Stepway; 225/55R16 95 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74U; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53524 ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0239-20-WIRD zur Erteilung der ABE 53524 ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 19 VA 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.