Gutachten 366-0239-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53524
ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTNO2BA45O601 PCD100 ET45 ohne 60,1 590 2130 01/21
TTNO2BP45O601 PCD100 ET45 ohne 60,1 590 2130 01/21
TTNO2SA45O601 PCD100 ET45 ohne 60,1 590 2130 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : DJF
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJR1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : SD; (Kegelbund)
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : SD
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : DJF; SD
110 Nm für Typ : SD
120 Nm für Typ : SD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0239-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53524
ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/55R16 87 5ET Nicht Lodgy; Lodgy
195/55R16 87 5ET Stepway; Frontantrieb;
195/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R16 89 11A; 27H 12A; 51A; 7ME; 71C;
205/50R16 87 5ET 71K; 721; 725; 73C;
205/50R16 91 74A; 74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 195/55R16 87 Nicht Sandero Stepway;
e2*2007/46*0030*.. 205/50R16 87 Sandero (Schrägheck)
205/55R16 91 ab Mj2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7ME; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/55R16 87 12I; 5ET nur Dokker; nicht
e2*2007/46*0030*.. 195/55R16 87 12I; 5ET Dokker Stepway; Kombi
195/55R16 91 12I u. Lkw geschl. Kasten;
195/60R16 89 12A; 5FM Frontantrieb;
205/50R16 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 91 51A; 7ME; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/55R16 87 12I; 5ET Nur Lodgy; nicht
195/55R16 87 12I; 5ET Lodgy Stepway;
195/55R16 91 12I Frontantrieb;
195/60R16 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 12A; 5ET 51A; 7ME; 71C; 71K;
205/50R16 91 12A 721; 725; 73C; 74A;
74U; 77E; 4B2
SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/55R16 83 12Q Logan MCV ab MJ
2013;
e2*2007/46*0030*.. 185/60R16 86 12Q Logan (Stufenheck) ab
195/55R16 87 12A Mj 2013; Logan
205/50R16 87 12A (Kombi) ab Mj.2013;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7ME; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 77E; 4B2
Verkaufsbezeichnung: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJF e19*2007/46*0026*.. 49 - 74 205/50R16 87 Sandero; nicht
215/50R16 90 Stepway; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0239-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53524
ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJF e19*2007/46*0026*.. 67 - 74 215/55R16 93 Sandero Stepway;
225/55R16 95 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74U; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0239-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53524
ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0239-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 53524
ANLAGE: 49 DACIA Radtyp: TTNO
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 29.03.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DACIA
Fahrzeugtyp: SD
Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*..
Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY,DOKKER
Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 400 VA
26P x = 280 y = 360 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 400 19 VA
26N x = 330 y = 400 8 VA
27F x = 325 y = 300 30 HA
27H x = 325 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.