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							               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 36 OPEL                                                      Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              OPEL, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNO2BA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2130    01/21
               TTNO2BA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2130    01/21
               TTNO2BP45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2130    01/21
               TTNO2BP45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2130    01/21
               TTNO2SA45D566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2130    01/21
               TTNO2SA45O566           PCD100 ET45            Ø60.1 Ø56.6                 56,6     Kunststoff        590      2130    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53524*05




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : D-A
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJD4


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : S-D/VAN; Combo-C/V; Combo-C-Van; COMBO-C-VAN-CNG;
                                                            T98; T98C; T98/NB; S-D/V; T98/KOMBI; Combo-C-CNG;
                                                            Combo-C-Van-CNG; CORSA-C-VAN; Combo-C; COMBO-C;
                                                            CORSA-C; T98V; S-D; COMBO-C-VAN
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJO1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : Combo-C; COMBO-C; Combo-C-CNG; Combo-C/V;
                                                            Combo-C-Van; COMBO-C-VAN; Combo-C-Van-CNG;
                                                            COMBO-C-VAN-CNG; CORSA-C; CORSA-C-VAN; S-D; S-D/V;
                                                            S-D/VAN; T98; T98C; T98/KOMBI; T98/NB; T98V
                                                            140 Nm für Typ : D-A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 36 OPEL                                                  Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98          e1*97/27*0086*.., 48 - 92       205/50R16-87        11A; 22L                Limousine; Stufenheck;
                             e1*98/14*0086*..                                                           Schrägheck;
               T98/NB        e1*97/27*0101*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0101*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               T98V          e1*97/27*0092*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 915; QEV
               T98/KOMBI     e1*97/27*0087*..,    48 - 92   205/50R16-87                                Kombi;
                             e1*98/14*0087*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
               T98V          e1*97/27*0092*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 915

               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 92 205/50R16                 51G                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     COMBO VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-       e4*2007/46*0299*.. 48 - 66      195/45R16 84        5EA                     4-Loch Radanschluss;
               C/V                             48 - 71      195/50R16           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53524*05




                                                            195/50R16 88                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 66    195/45R16 84        5EA                     4-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..     48 - 71    195/50R16           51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,            195/50R16 88                                12A; 51A; 71C; 71K;
               CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,                                                         74P
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
               COMBO-C- L620
               VAN-CNG

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 185/55R16 83            124                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                        185/60R16 86            124                     ab
                                                                                                        e1*2001/116*0379*30;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 36 OPEL                                                  Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 74 185/55R16       83      12I                     Adam; nicht Adam
                                                51 - 85 195/50R16       84      12I                     Rocks;
                                                        195/55R16       87      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/50R16       87      12A                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                        205/55R16       91      12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                85      185/55R16       83      12I; 52J                74P; 76U; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 74    185/55R16   83      12I                     nur Adam Rocks;
                                                  51 - 85   195/50R16   84      12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            195/55R16   87      12I                     51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                            205/50R16   87      12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/55R16   91      12A                     74P; 76U; 77E; 4AC;
                                                  85        185/55R16   83      12I; 52J                4CO

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85     185/55R16 83        124                     Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                            185/60R16 86        124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E; 4AC;
§22 53524*05




                                                                                                        4CO

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E VAN, CORSA-E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 185/55R16 83 124                                 Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                       185/60R16 86 124                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7BP; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U; 77E; 4AC;
                                                                                                        4CO

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  43 - 92       195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 915

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CORSA-C-     L659              43 - 92       195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
               VAN                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 915




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 36 OPEL                                                  Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
               D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/50R16 81      11A; 21P                   KARL ROCKS; VIVA
                                                           195/45R16 80                                 ROCKS;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P
               D-A           e4*2007/46*0957*..   54 - 55   185/50R16 81        11A; 245; 26P           nicht Karl/Viva Rocks;
                                                            195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MM; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
§22 53524*05




               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 36 OPEL                                                   Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunstst offinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
§22 53524*05




                    Nr.: 10 10 048 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
                    Nr.: 10 10 042 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zuläs sigen
                    Achslast von 1000kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 36 OPEL                                                   Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BP) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 050 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
§22 53524*05




                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 10 10 069 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               QEV) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Opel Astra
                    ECO, die serienmäßig mit der Reifengröße 175/80 R14 ausgerüstet sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 36 OPEL                                                  Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     D-A
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0957*..
                      Handelsbez.:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 250           30                VA
§22 53524*05




                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 300        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.