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							               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 51 RENAULT                                                   Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              RENAULT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTNO2BA45D601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     590      2130    01/21
               TTNO2BA45O601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     590      2130    01/21
               TTNO2BP45D601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     590      2130    01/21
               TTNO2BP45O601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     590      2130    01/21
               TTNO2SA45D601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     590      2130    01/21
               TTNO2SA45O601           PCD100 ET45            ohne                        60,1                     590      2130    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53524*05




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : AG
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJR1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : P; SR; R
               Zubehör                                    : OE-Schraube ww. ZJR1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : SR
                                                            110 Nm für Typ : AG; P; R




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 51 RENAULT                                               Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CLIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R            e2*2007/46*0008*..    48 - 88   195/50R16   84      124                     Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                            195/55R16   87      124                     Kombilimousine;
                                                            205/50R16   87      12A                     Schrägheck; nicht
                                                            205/55R16   91      12A                     Captur;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76U; 77E; 4BS;
                                                                                                        4B2

               Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R            e2*2001/116*0327*.. 48 - 88     195/50R16   84      124                     Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                            195/55R16   87      124                     Kombilimousine;
                                                            205/50R16   87      12A                     Schrägheck; nicht
                                                            205/55R16   91      12A                     Captur;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7ME; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 76U; 77E; 4BS;
                                                                                                        4B2
§22 53524*05




               Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               SR           e2*2001/116*0323*.. 50 - 77 185/55R16 83            12Q                     Logan MCV ab MJ
                                                                                                        2013;
                                                            185/60R16 86        12Q                     Logan (Stufenheck) ab
                                                            195/55R16 87        12A                     Mj 2013; Logan
                                                            205/50R16 87        12A                     (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                        Logan (Stufenheck) ab
                                                                                                        Mj.2013; Logan
                                                                                                        (Kombi) ab Mj.2013;
                                                                                                        Logan MCV ab Mj.2013;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74U;
                                                                                                        77E

               Verkaufsbezeichnung:     MODUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               P            e2*2001/116*0319*.. 48 - 82     185/55R16 87                                Modus (kurzer
                                                            195/45R16 84                                Radstand); Grand
                                                            195/50R16 84                                Modus (langer
                                                                                                        Radstand);
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74U; 4BS




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 51 RENAULT                                               Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AG           e2*2007/46*0251*.., 43 - 53     205/50R16 91        12A                     Frontantrieb; Elektro;
                             e2*2007/46*0681*..             205/55R16 91        12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/50R16 90        12A                     51A; 7HG; 7MN; 7OV;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74U; 76U


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Bet rieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 53524*05




               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4BS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 77 01 478 868 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 51 RENAULT                                                Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                     werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
§22 53524*05




                    beachten.
               74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte,
                    Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt
                    werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführunge n, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7HG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 6U A0A ( nur e2*2007/46*0251*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sys tem muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 40700 4C B0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsyst ems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 407000435R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.