Gutachten 366-0239-20-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
ANLAGE: 26 KIA Radtyp: TTNO
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.04.2025
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Fahrzeughersteller KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTNO2BA49ED541 PCD100 ET49 ohne 54,1 590 2130 01/21
TTNO2BA49EO541 PCD100 ET49 ohne 54,1 590 2130 01/21
TTNO2BP49ED541 PCD100 ET49 ohne 54,1 590 2130 01/21
TTNO2BP49EO541 PCD100 ET49 ohne 54,1 590 2130 01/21
TTNO2SA49ED541 PCD100 ET49 ohne 54,1 590 2130 01/21
TTNO2SA49EO541 PCD100 ET49 ohne 54,1 590 2130 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53524*06
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JA; YB; (Kegelbund)
Zubehör : OE-Mutter ww. ZJFC
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JA; YB;
YB-KMD
Zubehör : OE-Mutter ww. ZJFC
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 117 Nm für Typ : JA
120 Nm für Typ : YB
127 Nm für Typ : JA; YB; YB-KMD
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0239-20-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
ANLAGE: 26 KIA Radtyp: TTNO
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 30.04.2025
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Verkaufsbezeichnung: PICANTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*3848*.., 46 - 62 165/50R16 75 10B; 11B; 11G; 11H;
e5*2007/46*1078*.. 175/50R16 77 12A; 51A; 7GF; 71C;
195/45R16 80 71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E
JA e11*2007/46*3848*.., 74 165/50R16 75 PICANTO SX;
e5*2007/46*1078*.. 175/50R16 77 10B; 11B; 11G; 11H;
195/45R16 80 12A; 51A; 7GF; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 77E
Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YB e11*2007/46*3777*.., 57 - 88 185/55R16 83 12O RIO;
e5*2007/46*1077*.. 185/60R16 86 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R16 84 12Q 51A; 71C; 71K; 721;
195/55R16 87 12Q 725; 73C; 74C; 76U;
77E; 98H
YB e11*2007/46*3777*.., 58 - 100 185/55R16 83 12R STONIC;
e5*2007/46*1077*.. 185/60R16 86 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 87 12R 51A; 71C; 71K; 721;
205/50R16 87 12A 725; 73C; 74C; 77E;
§22 53524*06
215/50R16 90 12A 98H; NA0
Verkaufsbezeichnung: STONIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YB-KMD e1*2007/46*2094*.. 58 - 100 185/55R16 83 12R STONIC;
185/60R16 86 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 87 12R 51A; 71C; 71K; 721;
205/50R16 87 12A 725; 73C; 74C; 77E;
215/50R16 90 12A 98H; NA0
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0239-20-WIRD/N6
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" si nd die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 53524*06
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0239-20-WIRD/N6
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ANLAGE: 26 KIA Radtyp: TTNO
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7GF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933-D9100 ( nur e11*2007/46*3848*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
98H) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 256mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
NA0) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 185/65R15
bzw. 195/55R16 bzw. 205/45R17 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
§22 53524*06
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.