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							               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 25 TOYOTA                                                    Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTNO2BA50ED541          PCD100 ET50            ohne                        54,1                     590      2130    01/21
               TTNO2BA50EO541          PCD100 ET50            ohne                        54,1                     590      2130    01/21
               TTNO2BP50ED541          PCD100 ET50            ohne                        54,1                     590      2130    01/21
               TTNO2BP50EO541          PCD100 ET50            ohne                        54,1                     590      2130    01/21
               TTNO2SA50ED541          PCD100 ET50            ohne                        54,1                     590      2130    01/21
               TTNO2SA50EO541          PCD100 ET50            ohne                        54,1                     590      2130    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 53524*05




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFC


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 195/50R16                 51G                      Schrägheck;
                              e6*2007/46*0344*..                                                             Frontantrieb;
                XP13M(a)-T    e13*2007/46*1722*..                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                MG
                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 4A0




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 25 TOYOTA                                                 Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast is t mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
§22 53524*05




                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0239-20-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53524
               ANLAGE: 25 TOYOTA                                                Radtyp: TTNO
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
§22 53524*05




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.