Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 95 CITROEN Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller CITROEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNZ3BA20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BA20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 §22 53523*06 TTNZ3SA20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3SA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3SA20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3SA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPS Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFS*; J*NFU*; J*8HX*; J*8HZ*; J*9HZ*; L*****; R*RFJ*; R*RHL*; R*RHR*; R*XFU*; R*4HP*; R*4HR*; R*4HS*; R*4HT*; R*4HX*; R*6FY*; R*6FZ*; R*9HY*; R*9HZ*; U***** 100 Nm für Typ : S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN; 0 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 95 CITROEN Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 90 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 205/45R16 83 11A; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K; J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 721; 725; 73C; 74C; J*NFS* e2*2001/116*0309*.. 74H J*NFU* e2*2001/116*0285*.. J*8HX* e2*2001/116*0286*.. J*8HZ* e2*2001/116*0316*.. J*9HZ* e2*2001/116*0339*.. Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio; 195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 2-türig; 195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; C3 bis MJ2016; 195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 4-türig; 195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53523*06 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; C3 bis MJ2016; 195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 4-türig; 195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E S e2*2007/46*0003*.. 50 - 85 185/55R16 83 12I C3 ab MJ2016; 185/60R16 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R16 89 12Q 51A; 71C; 71K; 721; 195/55R16 87 12A 725; 73C; 74C; 74H; 195/60R16 89 12A 76U; 77E 205/50R16 87 12A 205/55R16 91 12A S e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio; 195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 2-türig; 195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 95 CITROEN Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SH e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 195/50R16 88 Frontantrieb; SH**** e2*2001/116*0371*.. 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; SH8FN e24*2007/46*0029*.. 205/50R16 87 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 744 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90 Coupe; Limousine; 2- 215/55R16 93 11A; 24M türig; 4-türig; 225/50R16 92 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 4AQ §22 53523*06 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 CACTUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 0 e2*2007/46*0440*.. 55 - 96 195/55R16 87 C4 CACTUS; inkl. 205/55R16 87 12T Facelift 2018; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 PICASSO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U***** e2*2001/116*0345*.. 80 - 120 205/55R16 91 51J Grand C4 Picasso; C4 205/60R16 92 51J Picasso; 215/55R16 93 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 225/55R16 95 11A; 24M 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 4AH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 95 CITROEN Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R*RFJ* e2*2001/116*0304*.. 80 - 152 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H; R*RHL* e2*2001/116*0315*.. 225/50R16 92 12A; 51A; 71C; 71K; R*RHR* e2*2001/116*0306*.. 721; 725; 73C; 74C; R*XFU* e2*2001/116*0308*.. 74H; CC2; 4AQ R*4HP* e2*2001/116*0348*.. R*4HR* e2*2001/116*0354*.. R*4HS* e2*2001/116*0353*.. R*4HT* e2*2001/116*0347*.. R*4HX* e2*2001/116*0307*.. R*6FY* e2*2001/116*0334*.. R*6FZ* e2*2001/116*0303*.. R*9HY* e2*2001/116*0335*.. R*9HZ* e2*2001/116*0305*.. Verkaufsbezeichnung: CITROEN DS3, C3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S*8FN e24*2007/46*0028*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio; 195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 2-türig; 195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; §22 53523*06 74H; 76U; 77E S*8FN e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; Schrägheck 4- 195/50R16 84 11A; 22I türig; Frontantrieb; 195/55R16 87 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 95 CITROEN Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. §22 53523*06 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 95 CITROEN Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das Sy stem muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von §22 53523*06 außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.