Gutachten 366-0240-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
ANLAGE: 97 CITROEN Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Fahrzeughersteller CITROEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
TTNZ3BA20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3BA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3BA20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3BA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3BP20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3BP20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3BP20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3BP20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
§22 53523*07
TTNZ3SA20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3SA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3SA20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
TTNZ3SA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPS
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : H; J*HFX; J*KFU*; J*KFV*; J*NFS*; J*NFU*; J*8HX*;
J*8HZ*; J*9HZ*; L*****; R*RFJ*; R*RHL*; R*RHR*; R*XFU*; R*4HP*;
R*4HR*; R*4HS*; R*4HT*; R*4HX*; R*6FY*; R*6FZ*; R*9HY*;
R*9HZ*; U*****
100 Nm für Typ : S; S*****; SH; SH****; SH8FN; S*8FN; 0
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0240-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
ANLAGE: 97 CITROEN Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J*HFX e2*2001/116*0283*.. 44 - 90 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
J*KFU* e2*2001/116*0344*.. 205/45R16 83 11A; 24M; 367 12A; 51A; 71C; 71K;
J*KFV* e2*2001/116*0284*.. 721; 725; 73C; 74C;
J*NFS* e2*2001/116*0309*.. 74H
J*NFU* e2*2001/116*0285*..
J*8HX* e2*2001/116*0286*..
J*8HZ* e2*2001/116*0316*..
J*9HZ* e2*2001/116*0339*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S***** e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio;
195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 2-türig;
195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E
S***** e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; C3 bis MJ2016;
195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 4-türig;
195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53523*07
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3, DS3, DS3 CABRIO,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S e2*2007/46*0003*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; C3 bis MJ2016;
195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 4-türig;
195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 85 185/55R16 83 12I C3 ab MJ2016;
185/60R16 86 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R16 89 12Q 51A; 71C; 71K; 721;
195/55R16 87 12A 725; 73C; 74C; 74H;
195/60R16 89 12A 76U; 77E
205/50R16 87 12A
205/55R16 91 12A
S e2*2007/46*0003*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio;
195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 2-türig;
195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0240-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
ANLAGE: 97 CITROEN Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SH e2*2001/116*0371*.. 66 - 88 195/50R16 88 Frontantrieb;
SH**** e2*2001/116*0371*.. 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H;
SH8FN e24*2007/46*0029*.. 205/50R16 87 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C3 PLURIEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
H e2*2001/116*0266*.. 50 - 80 195/50R16 84 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 744
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L***** e2*2001/116*0302*.. 65 - 130 205/55R16 90 Coupe; Limousine; 2-
215/55R16 93 11A; 24M türig; 4-türig;
225/50R16 92 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 4AQ
§22 53523*07
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 CACTUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
0 e2*2007/46*0440*.. 55 - 96 195/55R16 87 C4 CACTUS; inkl.
205/55R16 87 12T Facelift 2018;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CITROEN C4 PICASSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U***** e2*2001/116*0345*.. 80 - 120 205/55R16 91 51J Grand C4 Picasso; C4
205/60R16 92 51J Picasso;
215/55R16 93 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/55R16 95 11A; 24M 721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 4AH
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0240-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
ANLAGE: 97 CITROEN Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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Verkaufsbezeichnung: CITROEN C5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R*RFJ* e2*2001/116*0304*.. 80 - 152 215/55R16 93 10B; 11B; 11G; 11H;
R*RHL* e2*2001/116*0315*.. 225/50R16 92 12A; 51A; 71C; 71K;
R*RHR* e2*2001/116*0306*.. 721; 725; 73C; 74C;
R*XFU* e2*2001/116*0308*.. 74H; CC2; 4AQ
R*4HP* e2*2001/116*0348*..
R*4HR* e2*2001/116*0354*..
R*4HS* e2*2001/116*0353*..
R*4HT* e2*2001/116*0347*..
R*4HX* e2*2001/116*0307*..
R*6FY* e2*2001/116*0334*..
R*6FZ* e2*2001/116*0303*..
R*9HY* e2*2001/116*0335*..
R*9HZ* e2*2001/116*0305*..
Verkaufsbezeichnung: CITROEN DS3, C3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S*8FN e24*2007/46*0028*.. 50 - 122 185/55R16 83 51J DS3; Cabrio;
195/50R16 84 11A; 22I Schrägheck 2-türig;
195/55R16 87 11A; 22I Frontantrieb;
205/45R16 83 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
§22 53523*07
74H; 76U; 77E
S*8FN e24*2007/46*0028*.. 44 - 88 185/55R16 83 51J C3; Schrägheck 4-
195/50R16 84 11A; 22I türig; Frontantrieb;
195/55R16 87 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
74H; 76U; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0240-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 53523*07
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0240-20-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
ANLAGE: 97 CITROEN Radtyp: TTNZ
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 25.02.2025
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367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§22 53523*07
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und di e für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
CC2) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
282/283 mm und 288 mm an der Vorderachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.