Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller PEUGEOT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNZ3BA20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BA20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3BP20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 §22 53523*06 TTNZ3SA20E N651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3SA20EO651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3SA20ES651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 TTNZ3SA20E X651 PCD108 ET20 ohne 65,1 630 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT Befestigungsteile : Flachbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 35 mm Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPS Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : K*****; W*****; 2*HFX; 2*HFY; 2*HFZ; 2*KFU*; 2*KFW*; 2*KFX; 2*NFU*; 2*NFZ*; 2*RFK*; 2*RFN*; 2*RFR; 2*RHY; 2*WJY; 2*WJZ; 2*8HX*; 2*8HZ*; 2*9HY*; 2*9HZ*; 3*NFU*; 3*RFJ*; 3*RFK*; 3*RFN*; 3*RHR*; 4; 4***** 100 Nm für Typ : C Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 1007 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K***** e2*2001/116*0300*.. 50 - 80 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R16 84 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 721; 725; 73C; 74C; 74H; 744 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 206 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 2*RFK* e2*2001/116*0269*.. 130 195/45R16 80W 11A; 22M nur 206 RC; 205/45R16 83 11A; 22I; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H 2*HFX e2*98/14*0212*.. 40 - 66 195/45R16 80 11A; 22I; 24J Pkw geschlossen; 2*HFY e2*93/81*0169*.. 205/45R16 11A; 22I; 24J; 51G nicht Kombi; 2*HFZ e2*93/81*0168*.., 10B; 11B; 11G; 11H; e2*98/14*0168*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 721; 725; 73C; 74C; 2*KFW* e2*98/14*0237*.. 74H 2*KFX e2*93/81*0170*.. 2*NFZ* e2*93/81*0171*.., e2*98/14*0171*.. 2*RHY e2*93/81*0174*.., §22 53523*06 e2*98/14*0174*.. 2*WJY e2*93/81*0085*.., e2*98/14*0085*.. 2*WJZ e2*93/81*0173*.., e2*98/14*0173*.. 2*8HX* e2*98/14*0250*.. 2*8HZ* e2*2001/116*0311*.. 2*HFX e2*98/14*0212*.. 44 - 100 195/45R16 80 11A; 22B; 24J Kombi; 2*KFU* e2*2001/116*0291*.. 205/45R16 83 11A; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 2*KFW* e2*98/14*0237*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 2*NFU* e2*98/14*0238*.. 721; 725; 73C; 74C; 2*RFN* e2*98/14*0239*.. 74H 2*RHY e2*98/14*0174*.. 2*8HX* e2*98/14*0250*.. 2*8HZ* e2*2001/116*0311*.. 2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 2*NFU* e2*98/14*0238*.. 80 - 100 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22L; Pkw geschlossen; 2*RFN* e2*98/14*0239*.. 24J; 24M Cabrio; nicht Kombi; 2*RFR e2*93/81*0172*.. 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; 2*9HY* e2*2001/116*0343*.. 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 2*9HZ* e2*2001/116*0310*.. 721; 725; 73C; 74C; 74H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 207 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen W***** e2*2001/116*0340*.. 50 - 128 195/55R16 51G Cabrio; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 4AQ W***** e2*2001/116*0340*.. 66 - 88 195/55R16 87 nur Escapade (Ausf. 205/50R16 87 WU****); Kombi; 205/55R16 91 Frontantrieb; mit erhöhter Bodenfreiheit; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 4AQ W***** e2*2001/116*0340*.. 54 - 128 195/55R16 87 nicht Escapade (Ausf. 205/50R16 87 11A; 24J; 24M WU****); Kombi; Frontantrieb; nicht m.erhöhter Bodenfreiheit; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AN; 71C; §22 53523*06 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 4AQ Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 208, 2008 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C e2*2007/46*0070*.. 50 - 96 195/60R16 89 12T; 51J Peugeot 2008; 68 - 96 205/55R16 89W 12T Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E C e2*2007/46*0070*.. 50 - 115 205/45R16 87 11A; 26B; 26N; 27I Schrägheck; Peugeot 208; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76U; 77E Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 307 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3*NFU* e2*2001/116*0243*.., 80 - 130 205/55R16 51G Peugeot 307 CC; e2*98/14*0243*.. 215/55R16 93 Cabrio; 3*RFJ* e2*2001/116*0313*.. 225/50R16 92 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 3*RFK* e2*2001/116*0290*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 3*RFN* e2*98/14*0244*.. 721; 725; 73C; 74C; 3*RHR* e2*2001/116*0235*.. 74H; 76U; 4AH; 4AQ Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 308 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 120 205/55R16 91 51J Kombi; Frontantrieb; 215/55R16 93 PCI 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 PCI; 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 7AN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76T; 76U; 4AH 4***** e2*2001/116*0362*.. 66 - 120 205/55R16 91 51J Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7AN; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74H; 76T; 76U; 4AH Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, §22 53523*06 es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch §22 53523*06 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Berei ch abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4AH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430W0 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4AQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 5430T4 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht §22 53523*06 werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrz eughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 9802003680 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. PCI) Die Verwendung dieser Rad-/Reifenkombination ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit "Michelin Energy Saver S1" Reifen ausgerüstet sind, nicht zulässig. §22 53523*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 94 PEUGEOT Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: PEUGEOT Fahrzeugtyp: C Genehm.Nr.: e2*2007/46*0070*.. Handelsbez.: PEUGEOT 208, 2008 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 275 y = 240 VA 27I x = 330 y = 320 HA 26B x = 325 y = 290 VA 27B x = 380 y = 370 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53523*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 325 y = 290 25 VA 26N x = 325 y = 290 8 VA 27F x = 380 y = 370 25 HA 27H x = 380 y = 370 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.