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							               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                       Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller                 KIA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNZ2BA35N541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA35S541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA35X541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35N541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35S541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35X541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
§22 53523*06




               TTNZ2SA35N541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA35S541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA35X541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : JA; YB; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : BA; YB-KMD; DE; JA; UB; YB
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : DC; (ab e11*98/14*0132*04)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 ab NT*04




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                        Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                         Stand: 19.08.2024
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               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : DC; (nur bis e11*98/14*0132*03)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2 bis NT*03


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm   für   Typ : BA; DC; DE; UB
                                                            117 Nm   für   Typ : JA
                                                            120 Nm   für   Typ : YB
                                                            127 Nm   für   Typ : JA; YB; YB-KMD
               Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83         195/45R16      84   11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                195/50R16      84   11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                205/45R16      83   11A; 24J; 24M           721; 725; 73C; 74A;
                                                      71 - 83   195/45R16      80   11A; 24J; 24M; 5DA      74P

               Verkaufsbezeichnung:     KIA RIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               DC           e11*98/14*0132*..   55 - 72         195/45R16 80        11A; 21B; 22B; 367; 80I ab e11*98/14*0132*04;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R16 83        11A; 21B; 22B; 367; 80I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
§22 53523*06




               DC             e11*98/14*0132*..       55 - 72   195/45R16 80        11A; 21B; 22B; 367; 80I nur bis
                                                                                                            e11*98/14*0132*03;
                                                                205/45R16 83        11A; 21B; 22B; 367; 80I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P

               Verkaufsbezeichnung:     PICANTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JA           e11*2007/46*3848*.., 74             195/45R16 80        11A; 24M; 241; 246;     PICANTO SX;
                              e5*2007/46*1078*..                                    26B; 26J; 27F           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 7GF; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 77E
               JA             e11*2007/46*3848*.., 46 - 62      195/45R16 80        11A; 24M; 241; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              e5*2007/46*1078*..                                    26B; 26J; 27F           12A; 51A; 7GF; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     PICANTO, SA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BA           e4*2001/116*0085*.. 44 - 48         195/40R16 76        11A; 22I; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 916




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                   Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     RIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UB           e11*2007/46*0195*.. 51 - 80      185/55R16 83     11A; 26P; 27H             Schrägheck;
                                                             195/50R16 84     11A; 248; 26N; 26P;       Frontantrieb;
                                                                              27H                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/55R16 87     11A; 248; 26N; 26P;       12A; 51A; 7AY; 7BC;
                                                                              27H                       71C; 71K; 721; 725;
                                                             205/50R16 87     11A; 24J; 248; 26B;       73C; 74A; 74P; 76U;
                                                                              26N; 27F                  4C2

               Verkaufsbezeichnung:     RIO, STONIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YB           e11*2007/46*3777*.., 57 - 88     185/55R16 83     11A; 24J; 248; 26P        RIO;
                             e5*2007/46*1077*..              185/60R16 86     11A; 24J; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/50R16 84     11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26B; 27H                  721; 725; 73C; 74A;
                                                             195/55R16 87     11A; 24J; 244; 247;       74P; 76U; 77E
                                                                              26B; 27H
                                                             205/50R16 87     11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 27H
                                                             215/50R16 90     11A; 24C; 244; 247;
                                                                              26B; 27F
               YB            e11*2007/46*3777*.., 58 - 100   185/55R16   83   11A; 21P                  STONIC;
                             e5*2007/46*1077*..              185/60R16   86   11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53523*06




                                                             195/55R16   87   11A; 21P; 22I; 246        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             205/50R16   87   11A; 21B; 21N; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 248                  74P; 76U; 77E; NA0
                                                             215/50R16 90     11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                              22H; 24J; 248

               Verkaufsbezeichnung:     STONIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YB-KMD       e1*2007/46*2094*.. 58 - 100 185/55R16        83   11A; 21P                  STONIC;
                                                        185/60R16        86   11A; 21P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        195/55R16        87   11A; 21P; 22I; 246        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/50R16        87   11A; 21B; 21N; 22I;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24J; 248                  74P; 76U; 77E; NA0
                                                             215/50R16 90     11A; 21B; 21N; 22B;
                                                                              22H; 24J; 248


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                    Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§22 53523*06




                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußensei te über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                    Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürz e und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
§22 53523*06




                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                    Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 11
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
§22 53523*06




                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               4C2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X300 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 900kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                    Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebene n
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7GF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933-D9100 ( nur e11*2007/46*3848*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
                    muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
§22 53523*06




                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               80I)   Durch Verlegen von Bremskomponenten an der Vorderachse (Steuerleitungen für ABV -Sensoren,
                      Bremsschläuche, Halterungen usw.) ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination
                      herzustellen.
               916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                    bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                    zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gest richen werden kann, ist
                    auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                    werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                    (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
               NA0) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 185/65R15
                    bzw. 195/55R16 bzw. 205/45R17 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                    eingetragen ist.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                   Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     YB
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3777*..
                      Handelsbez.:     RIO, STONIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 240              y = 190                  VA
                            26P                     x = 190              y = 140                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 240        y = 190             8                VA
§22 53523*06




                            26J                  x = 240        y = 190            26                VA
                            27H                  x = 250        y = 290             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 290            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                   Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     JA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3848*..
                      Handelsbez.:     PICANTO

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 180              y = 160                  VA
                            26B                     x = 230              y = 210                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 230        y = 210             8                VA
§22 53523*06




                            26J                  x = 230        y = 210            30                VA
                            27H                  x = 230        y = 310             8                HA
                            27F                  x = 230        y = 310            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                   Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 11

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     YB
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1077*..
                      Handelsbez.:     RIO, STONIC

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 240              y = 190                  VA
                            26P                     x = 190              y = 140                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 240        y = 190             8                VA
§22 53523*06




                            26J                  x = 240        y = 190            26                VA
                            27H                  x = 250        y = 290             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 290            21                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 17 KIA                                                   Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      KIA
                      Fahrzeugtyp:     UB
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0195*..
                      Handelsbez.:     RIO

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 340              y = 380                  VA
                            26P                     x = 290              y = 330                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 340        y = 380             8                VA
§22 53523*06




                            26J                  x = 340        y = 380            30                VA
                            27H                  x = 280        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 280        y = 350            33                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.