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							               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                    Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNZ2BA35N541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA35S541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA35X541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35N541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35S541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP35X541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
§22 53523*06




               TTNZ2SA35N541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA35O541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA35S541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA35X541           PCD100 ET35            Ø54.1/Ø60.1                 54,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : E12J1; XP13M(a); E11; AJ1(a); E10; E12J; P1F; P2;
                                                            XP13M(a)-TMG; E12U; E11U; E12T; P1; XP9F(a); L5; XP9(a)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : AB1
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJK2


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : AB1; AJ1(a); E10; E11; E11U; E12J; E12J1; E12T;
                                                            E12U; XP13M(a); XP13M(a)-TMG; XP9(a); XP9F(a)
                                                            110 Nm für Typ : L5; P1; P1F; P2




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AYGO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW      Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AB1          e11*2001/116*0236*.., 40 - 50 195/40R16 76        11A; 21P; 22B             bis
                             e11*2007/46*0055*..
                                                                                                        e11*2001/116*0236*10;
                                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E; 4NC

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E10          e6*93/81*0005*.., 53 - 84 205/45R16-83            11A; 21B; 22B; 24J;       Frontantrieb;
                             G072                                             5DW                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               E11           e6*95/54*0043*..      51 - 81    205/45R16-83    11A; 21B; 22B; 22H;       Frontantrieb;
               E11U          e11*98/14*0102*..                                24J                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               E12J          e11*2001/116*0180*.., 66 - 81    195/50R16 84    11A; 24J; 5EA             Kombi; Stufenheck;
§22 53523*06




                             e11*98/14*0180*..
               E12T          e11*2001/116*0181*.., 66 - 141   195/50R16 84W 11A; 24J; 5EA               Schrägheck;
                             e11*98/14*0181*..
               E12U          e11*2001/116*0179*..,            195/55R16 87                              10B; 11B; 11G; 11H;
                             e11*98/14*0179*..
                                                              205/50R16 87    11A; 21B; 22B; 24J;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E12J1        e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/50R16 84            11A; 24J; 5EA             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      195/55R16 87                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      205/50R16 87            11A; 22B; 24J; 24M        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA IQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AJ1(a)       e6*2001/116*0119*.. 50 - 66       185/55R16 83    11A; 21P; 22B; 24J;       Frontantrieb;
                                                                              248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              195/50R16 84    11A; 21P; 22B; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              244                       721; 725; 73C; 74A;
                                                              205/50R16 87    11A; 21B; 22B; 24C;       74P
                                                                              244




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PASEO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               L5           e6*93/81*0019*..  66     195/45R16-80                                       Cabrio; Coupe;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               P1           e6*2001/116*0064*.., 48 - 78 195/45R16-80         11A; 21B; 22B; 24J        3-türig; 5-türig;
                             e6*98/14*0064*..                                                           Frontantrieb;
               P1F           e2*2001/116*0248*..,                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e2*98/14*0248*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     Toyota Yaris, Daihatsu Charade
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XP9(a)       e11*2001/116*0248*.. 98      195/45R16 80         11A; 24M                  Yaris TS;
                                                         195/50R16 84         11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R16 83         11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R16 87         11A; 22B; 24D; 24J        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 76U
§22 53523*06




               XP9(a)        e11*2001/116*0248*.. 51 - 74   195/45R16   80    11A;   24M                Toyota Yaris;
               XP9F(a)       e11*2001/116*0249*..           195/50R16   84    11A;   22I; 24J; 24M      Daihatsu Charade;
                                                            205/45R16   83    11A;   24M                Frontantrieb;
                                                            205/50R16   87    11A;   22B; 24D; 24J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS VERSO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               P2           e6*2001/116*0066*.., 55 - 78 195/45R16-80         11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0066*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XP13M(a)     e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 185/55R16 83         11A; 245; 26P; 27I        Schrägheck;
                            e6*2007/46*0344*..           195/45R16 80         11A; 26P; 27I; 5DA        Frontantrieb;
               XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*..            195/50R16 84         11A; 24J; 26B; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
               MG                                                             27B                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/45R16 83         11A; 245; 26B; 27I        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4A0


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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                      nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                      der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                      Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                      es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                      wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 53523*06




                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53523*06




               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkei t
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               4NC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0236*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 53523*06




                    Achslast von 900kg.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53523*06




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*0152*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53523*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0344*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53523*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 19 TOYOTA                                                Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 10 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     XP13M(a)-TMG
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1722*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27B                     x = 300              y = 335                  HA
                            27I                     x = 250              y = 285                  HA
                            26B                     x = 320              y = 325                  VA
                            26P                     x = 270              y = 275                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53523*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 335             8                HA
                            27F                  x = 300        y = 335            19                HA
                            26N                  x = 320        y = 325             8                VA
                            26J                  x = 320        y = 325            25                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.