Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller AUTOMOBILES DACIA S.A. Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNZ2BA37E N601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2BA37EO601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2BA37ES601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2BA37E X601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2BP37E N601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2BP37EO601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2BP37ES601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2BP37E X601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 §22 53523*06 TTNZ2SA37E N601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2SA37EO601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2SA37ES601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 TTNZ2SA37E X601 PCD100 ET37 ohne 60,1 630 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Hinweis zum Verwendungsbereich: Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere). Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUTOMOBILES DACIA S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 23 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DJF Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1(26mm Schaftlänge) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD; (Kegelbund) Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SD Zubehör : OE-Schraube ww. ZJR1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : DJF; SD 110 Nm für Typ : DJF; SD 120 Nm für Typ : SD Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 195/50R16 84 11A; 24J; 24M Sandero bis Mj 2012; e2*2007/46*0030*.. 195/55R16 87 11A; 24J; 24M Nicht Sandero Stepway; 205/50R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb; 205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R16 92 11A; 24C; 24D; 57T 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 55 - 96 185/55R16 87 5ET nur Dokker; nicht e2*2007/46*0030*.. 195/55R16 87 5ET Dokker Stepway; Kombi 195/55R16 91 u. Lkw geschl. Kasten; 195/60R16 89 11A; 27H; 5FM Frontantrieb; 205/50R16 87 11A; 248; 27H; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 91 11A; 248; 27H 12A; 51A; 7ME; 71C; §22 53523*06 205/55R16 91 11A; 248; 27F 71K; 721; 725; 73C; 215/55R16 93 11A; 245; 248; 27F 74C; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.. 60 - 96 185/55R16 87 5ET Nur Lodgy; nicht 195/55R16 87 5ET Lodgy Stepway; 195/55R16 91 Frontantrieb; 195/60R16 89 11A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 27H; 5ET 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/50R16 91 11A; 27H 71K; 721; 725; 73C; 205/55R16 91 11A; 27F 74C; 74U; 77E; 4B2 215/55R16 93 11A; 245; 27F SD e2*2001/116*0314*.. 59 - 96 185/55R16 87 11A; 27H; 5ET Nicht Lodgy; Lodgy 195/55R16 87 11A; 27H; 5ET Stepway; Frontantrieb; 195/55R16 91 11A; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R16 89 11A; 26P; 27F 12A; 51A; 7ME; 71C; 205/50R16 87 11A; 27F; 5ET 71K; 721; 725; 73C; 205/50R16 91 11A; 27F 74C; 74U; 77E; 4B2 205/55R16 91 11A; 26P; 27F 215/55R16 93 11A; 26B; 26N; 27F SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 74 185/55R16 83 12R Nicht Sandero Stepway; e2*2007/46*0030*.. 185/60R16 86 12R Sandero (Schrägheck) 195/55R16 87 12A ab Mj 2013; 205/50R16 87 11A; 12A; 22M; 248 Frontantrieb; 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 12A; 22M; 248 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E; 4B2 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO,DUSTER,LODGY, DOKKER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 185/55R16 83 12R Logan MCV ab MJ 2013; e2*2007/46*0030*.. 185/60R16 86 12R Logan (Stufenheck) ab 195/55R16 87 12A Mj 2013; Logan 205/50R16 87 11A; 12A; 22M (Kombi) ab Mj.2013; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 195/50R16 88 11A; 24M Nicht Logan Express; e2*2007/46*0030*.. 195/55R16 87 11A; 24M Nicht Logan Pick-Up; 205/50R16 87 11A; 24M Nicht Lodgy; Kombi bis Mj.2013; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.. 54 - 77 205/55R16 12T; 51G Sandero Stepway ab Mj 205/60R16 92 12A 2013; Frontantrieb; 215/55R16 93 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7ME; 71C; 71K; §22 53523*06 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E; 4B2 SD e2*2001/116*0314*.., 50 - 77 195/50R16 84 5EA Logan (Stufenheck) e2*2007/46*0030*.. 195/55R16 87 bis Mj 2012; 205/50R16 87 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7ME; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E; 4B2 Verkaufsbezeichnung: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN, JOGGER, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DJF e19*2007/46*0026*.. 49 - 74 185/55R16 83 12I Sandero; nicht 185/60R16 86 12I Stepway; Frontantrieb; 195/55R16 87 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 12A; 24M; 26N 12A; 51A; 7PS; 71C; 215/50R16 90 11A; 12A; 24J; 24M; 71K; 721; 725; 73C; 26N 74C; 74U; 77E DJF e19*2007/46*0026*.. 67 - 81 205/60R16 92 Jogger; Frontantrieb; 215/55R16 93 11A; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R16 95 11A; 248; 26P 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 76U; 77E DJF e19*2007/46*0026*.. 67 - 81 205/60R16 92 Sandero Stepway; 215/55R16 93 11A; 248; 26N Frontantrieb; 225/55R16 95 11A; 248; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7PS; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74C; 74U; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. §22 53523*06 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferleg ung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung §22 53523*06 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung aus reichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrz eug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: §22 53523*06 Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74U) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile wie Zentrierstifte, Befestigungsschrauben, Sicherungsringe, müssen entfernt werden oder durch geeignete Teile ersetzt werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7PS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 40700 6U A0A (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. §22 53523*06 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Nicht Lodgy, nur Lodgy Stepway Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 19 VA §22 53523*06 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, nur Dokker Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 15 VA §22 53523*06 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 400 20 HA 27H x = 325 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: DJF Genehm.Nr.: e19*2007/46*0026*.. Handelsbez.: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN, JOGGER, DUSTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27V y = 120 y = 160 HA 27U y = 120 y = 110 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53523*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = 280 30 VA 26N x = 280 y = 280 8 VA 27F x = 305 y = 260 25 HA 27H x = 305 y = 260 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: DJF Genehm.Nr.: e19*2007/46*0026*.. Handelsbez.: SANDERO, SANDERO STEPWAY, LOGAN, JOGGER, DUSTER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 280 y = 280 8 VA §22 53523*06 26J x = 280 y = 280 25 VA 27H x = 305 y = 260 8 HA 27F x = 305 y = 260 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 80 DACIA Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DACIA Fahrzeugtyp: SD Genehm.Nr.: e2*2001/116*0314*.. Handelsbez.: LOGAN,SANDERO,DUSTE R,LODGY, DOKKER Variante(n): Frontantrieb, Kombi, Lodgy Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 400 VA 26P x = 280 y = 360 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 330 y = 400 15 VA §22 53523*06 26N x = 330 y = 400 8 VA 27F x = 325 y = 300 30 HA 27H x = 325 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.