Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 59 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNZ2BA40N566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA40O566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA40S566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA40X566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP40N566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 §22 53523*06 TTNZ2BP40O566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP40S566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP40X566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40N566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40O566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40S566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40X566 PCD100 ET40 Ø56.6/Ø60.1 56,6 Kunststoff 630 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK), GM Korea, GM Daewoo, GM KOREA (ROK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAS; KLAJ; CHIA; KL1T; CHIV Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD4 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KLAJ; UU6J; SUPJ; SUPT; KLAT Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJO1 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 59 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : KLAJ; KLAT; SUPJ; SUPT; UU6J 120 Nm für Typ : CHIA; CHIV; KLAS; KL1T Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*96/27*0017*.., 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e4*97/27*0017*.., 12A; 51A; 71C; 71K; e4*98/14*0017*.. 721; 725; 73C; 74A; SUPT e4*96/27*0002*.., 74P e4*98/14*0002*.. Verkaufsbezeichnung: DAEWOO NUBIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAJ e4*2001/116*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 21B; Ab MJ 2000 (Facelift); e4*98/14*0018*.. 22B; 24C; 367; 5DW Kombi; Stufenheck 4- 205/45R16-87 Kombi; 11A; 21B; 22B; türig; 24C; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF2 KLAJ e4*96/27*0018*.., 66 - 98 205/45R16-83 nicht Kombi; 11A; 22B; Bis MJ 1999; Kombi; e4*97/27*0018*.., 24J; 367; 5DW Stufenheck 4-türig; e4*98/14*0018*.. 205/45R16-87 Kombi; 11A; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 53523*06 SUPJ e4*96/27*0025*.. 367 12A; 51A; 71C; 71K; UU6J e4*96/27*0004*.. 721; 725; 73C; 74A; 74P; DF1 Verkaufsbezeichnung: DAEWOO/CHEVROLET LANOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KLAT e4*2001/116*0017*.. 55 - 78 195/45R16-80 11A; 21M; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 55 - 74 185/50R16 81 11A; 21P; 21T Aveo Variante SH./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 195/40R16 80 11A; 21S Version 5..; ab 195/45R16 80 11A; 21T e4*2001/116*0063*18; Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 59 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: KALOS, AVEO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CHIA e50*2007/46*0046*.. 53 - 69 195/45R16 80 Aveo Variante SN./ KLAS e4*2001/116*0063*.. 205/45R16 83 Version 4..; ab e4*2001/116*0063*12; Stufenheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P CHIV e50*2007/46*0087*.. 63 195/55R16 87 5ET Stufenheck; 195/60R16 89 Schrägheck; 205/50R16 87 5ET Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4CU KLAS e4*2001/116*0063*.. 53 - 69 195/45R16 80 11A; 24J Nicht Aveo; nur bis e4*2001/116*0063*11; Stufenheck; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 53523*06 721; 725; 73C; 74A; 74P KL1T e4*2007/46*0270*.. 51 - 74 195/55R16 87 5ET Stufenheck; 195/60R16 89 Schrägheck; 205/50R16 87 5ET Frontantrieb; 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 4CU Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 59 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. §22 53523*06 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnit tkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 59 DAEWOO, DAEWOO-FSO, GM DAEWOO, GM KOREA, GM Korea/Daewoo Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4CU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 22853740 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen Achslast von 1090kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. §22 53523*06 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. DF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999. Radbefestigung mit Radschrauben. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/1?? für Stufenheck und JW?/3?? für Kombi. DF2) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000. Radbefestigung mit Radmuttern. Ausführungsbezeichnung im Fz -Brief JN?/4?? für Stufenheck und JW?/6?? für Kombi. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.