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							               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                     Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 19.08.2024
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                               Fahrzeughersteller              HONDA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNZ2BA40N561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA40O561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA40S561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA40X561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40N561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40O561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40S561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40X561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
§22 53523*06




               TTNZ2SA40N561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA40O561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA40S561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA40X561           PCD100 ET40            Ø56.1/Ø60.1                 56,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                            GG6; GK; GP1; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : EJ1; EJ2; EJ6; EJ8; EJ9; EK1; EK3; EK4; EM1;
                                                            EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR
                Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
                EJ1          G623              74 - 92            195/45R16 80     HA8; 11A; 24J; 364;       10B; 11B; 11G; 11H;
                EJ2          G624                                                  51J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  205/45R16-83     HA8; 11A; 24J; 364;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                   54A                       74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     HONDA       CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EJ6          e6*93/81*0013*..        55 - 118 205/45R16-83      11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
               EJ8          e6*93/81*0014*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
               EJ9          e6*93/81*0006*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
               EK1          e6*93/81*0008*..                                                             74P
               EK3          e6*93/81*0007*..
               EK4          e6*93/81*0009*..
               EM1          e6*93/81*0060*..
               EM2          e6*98/14*0080*..        88 - 92   205/50R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               EP1           e11*98/14*0173*..      66 - 81   205/50R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2           e11*98/14*0174*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4           e11*98/14*0188*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
               EU5           e11*98/14*0158*..                                                           74P
               EU6           e11*98/14*0159*..
               EU7           e11*98/14*0160*..
               EU8           e11*98/14*0161*..
               EU9           e11*98/14*0189*..

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA       JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
§22 53523*06




               GD1          e6*98/14*0088*..        57 - 61   195/45R16 80                               10B; 11B; 11G; 11H;
               GD5          e6*98/14*0087*..                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
               GE2          e6*2001/116*0101*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               GE3          e6*2001/116*0102*..                                                          74P
               GE6          e6*2001/116*0126*..,    66 - 73   185/55R16   83   11A;   24J; 24M           Steilheck; 5-türig;
                             e6*2007/46*0011*..               195/50R16   84   11A;   21P; 24J; 24M      Frontantrieb;
               GG1           e6*2001/116*0125*..,             205/45R16   83   11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*2007/46*0010*..               205/50R16   87   11A;   21P; 22I; 24C;     12A; 51A; 71C; 71K;
               GG2           e6*2001/116*0127*..,                              24D                       721; 725; 73C; 74A;
                             e6*2007/46*0015*..                                                          74P; 4DT
               GG3           e6*2001/116*0128*..,
                             e6*2007/46*0016*..
               GG5           e6*2001/116*0131*..,
                             e6*2007/46*0013*..
               GG6           e6*2001/116*0132*..,
                             e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65            175/60R16 82     11A; 21N; 51J; 56G        Schrägheck 4-türig;
                                                              185/55R16 83     11A; 21N; 24J; 248        Frontantrieb;
                                                              195/50R16 84     11A; 21J; 22I; 24J; 248   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..    75 - 96   185/50R16   81    11A; 24J; 26B; 26J        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            185/55R16   83    11A; 24J; 26B; 26J        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            195/50R16   84    11A; 24J; 26B; 26J        721; 725; 73C; 74A;
                                                            205/45R16   83    11A; 24J; 26B; 26J        74P; 77E
                                                            205/50R16   87    11A; 24C; 248; 26B;
                                                                              26J; 27I
               GR            e6*2007/46*0415*..   72 - 79   185/55R16 83      11A; 24J; 26N; 26P        nicht CROSSTAR;
                                                            195/50R16 84      11A; 24J; 248; 26J;       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                              26P                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/45R16 83      11A; 24J; 26J; 26P        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/50R16 87      11A; 24J; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              26J                       74P; 77E
               GR            e6*2007/46*0415*..   72 - 79   185/60R16   86    11A; 26P                  CROSSTAR;
                                                            195/55R16   87    11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/50R16   87    11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/55R16   91    11A; 26B; 26N             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     Jazz Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GP1          e6*2007/46*0012*.. 65           185/55R16 83      11A; 24J; 24M             Steilheck; 5-türig;
                                                                                                        Frontantrieb;
§22 53523*06




                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 4DT


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                  Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
§22 53523*06




                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                  Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
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                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§22 53523*06




                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
               4DT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42753-TL0-G52 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der i n den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                  Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 6 von 9
               56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 53523*06




               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               HA8) Durch Nacharbeit des Wärmeschutzbleches vom Endschalldämpfer ist eine ausreichende Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GR
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA
                            27I                     x = 195              y = 265                  HA
                            27B                     x = 245              y = 315                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53523*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                            27H                  x = 245        y = 315             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA
                            27I                     x = 200              y = 300                  HA
                            27B                     x = 250              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53523*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 56 HONDA                                                 Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 19.08.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GR
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            27B                     x = 250              y = 320                  HA
                            27I                     x = 200              y = 270                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 53523*06




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 275            20                VA
                            26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                            27H                  x = 250        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.