Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 14 Fahrzeughersteller HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND) Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum TTNZ2BA40N541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA40O541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA40S541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BA40X541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP40N541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP40O541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2BP40S541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 §22 53523*06 TTNZ2BP40X541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40N541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40O541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40S541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 TTNZ2SA40X541 PCD100 ET40 Ø54.1/Ø60.1 54,1 Kunststoff 630 2130 01/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME; PA; PAG 107 Nm für Typ : PB; PBT 110 Nm für Typ : AC3; GB; MC; MCT; TB; TBI 120 Nm für Typ : BC3 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 14 Verkaufsbezeichnung: ACCENT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 195/45R16 84 Stufenheck; MCT e4*2001/116*0110*.. 195/50R16 84 11A; 24J Schrägheck; 205/45R16 83 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P TBI e4*2001/116*0123*.. 48 - 78 195/45R16 80 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI I10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PA e4*2001/116*0131*.. 49 - 63 195/40R16 80 11A; 21P; 22M; 24J; Schrägheck; PAG e11*2001/116*0357*.. 24M Frontantrieb; §22 53523*06 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 195/50R16 84 11A; 21P; 22H; 24C; 2-türig; 4-türig; PBT e11*2007/46*0129*.. 244 Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 22H; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 21B; 22F; 24C; 12A; 51A; 7AK; 71C; 244 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 4CQ Verkaufsbezeichnung: i10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AC3 e5*2007/46*0090*.. 46 - 74 185/50R16 81 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 195/45R16 80 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 11A; 24J; 248; 26P 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 14 Verkaufsbezeichnung: i10 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen IA e11*2007/46*1008*.., 49 - 64 185/50R16 81 11A; 24J; 248; 26B; Schrägheck; e5*2007/46*1086*.. 26J; 27H Frontantrieb; IA-HME e13*2007/46*1602*.. 185/55R16 83 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27H 12A; 51A; 7GS; 71C; 195/40R16 80 11A; 24J; 248 71K; 721; 725; 73C; 195/45R16 80 11A; 24J; 248; 26N; 74A; 74H; 74P 26P; 27H 195/50R16 84 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 195/55R16 87 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27H 205/45R16 83 11A; 24J; 244; 26B; 26J; 27H 205/50R16 87 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F 215/50R16 90 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: i20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB-HME e13*2007/46*1603*.. 55 - 88 185/55R16 83 11A; 24J; 26N; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 7MI; 71C; §22 53523*06 26P 71K; 721; 725; 73C; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74H; 74P 26J; 27H Verkaufsbezeichnung: i20, i20 Active Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GB e11*2007/46*1600*.., 55 - 88 185/55R16 83 11A; 24J; 26N; 26P nicht i20 Active; e5*2007/46*1087*.. 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 7MI; 71C; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; 26J; 27H 74A; 74H; 74P GB e11*2007/46*1600*.., 55 - 88 195/50R16 84 i20 Active; e5*2007/46*1087*.. 195/55R16 87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 26P 12A; 51A; 7MI; 71C; 215/50R16 90 11A; 26N; 26P; 27I 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76U Verkaufsbezeichnung: i20, i20N, Bayon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BC3 e5*2007/46*0121*.. 58 - 88 185/60R16 86 11A; 246 i20; inkl. Hybrid; 195/55R16 87 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 7MI; 71C; 26P 71K; 721; 725; 73C; 205/55R16 91 11A; 24J; 248; 26N; 74A; 74H; 74P; 76U 26P 215/50R16 90 11A; 242; 245; 248; 26B; 26N; 27H Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 14 Verkaufsbezeichnung: i20, i20N, Bayon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BC3 e5*2007/46*0121*.. 58 - 88 185/55R16 83 11A; 26P Bayon; Frontantrieb; 185/60R16 86 11A; 26P inkl. Hybrid; 195/55R16 87 11A; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 7MI; 71C; 27H 71K; 721; 725; 73C; 215/50R16 90 11A; 24J; 248; 26B; 74A; 74H; 74P; 76U; 26N; 27H NAY Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem §22 53523*06 Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 14 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 53523*06 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenk ombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 14 Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit §22 53523*06 der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 14 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am F ahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu §22 53523*06 beachten. 74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 B2100 ( nur e11*2007/46*1008*..,e13*2007/ 46*1602*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. NAY) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 185/65R15 bzw. 195/55R16 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*.. Handelsbez.: i20, i20 Active Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 200 VA 26B x = 350 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 350 y = 250 8 VA §22 53523*06 26J x = 350 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: GB Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*.. Handelsbez.: i20, i20 Active Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 250 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53523*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 20 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: IA Genehm.Nr.: e5*2007/46*1086*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 340 VA 26P x = 240 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 340 30 VA §22 53523*06 26N x = 290 y = 340 8 VA 27F x = 280 y = 360 25 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: BC3 Genehm.Nr.: e5*2007/46*0121*.. Handelsbez.: i20, i20N, Bayon Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 315 VA 26P x = 240 y = 265 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 315 20 VA §22 53523*06 26N x = 290 y = 315 8 VA 27F x = 290 y = 290 15 HA 27H x = 290 y = 290 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: IA Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 340 VA 26P x = 240 y = 290 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 340 30 VA §22 53523*06 26N x = 290 y = 340 8 VA 27F x = 280 y = 360 25 HA 27H x = 280 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: AC3 Genehm.Nr.: e5*2007/46*0090*.. Handelsbez.: i10 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 220 VA 26P x = 220 y = 170 VA 27B x = 275 y = 255 HA 27I x = 225 y = 205 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 53523*06 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 220 10 VA 26N x = 270 y = 220 8 VA 27F x = 275 y = 255 20 HA 27H x = 275 y = 255 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0240-20-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523 ANLAGE: 30 HYUNDAI Radtyp: TTNZ Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.08.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 14 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: BC3 Genehm.Nr.: e5*2007/46*0121*.. Handelsbez.: i20, i20N, Bayon Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 205 VA 26B x = 270 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 270 y = 255 25 VA §22 53523*06 26N x = 270 y = 255 8 VA 27F x = 270 y = 280 25 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.