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							               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 71 VW                                                        Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 07.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              VOLKSWAGEN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TTNZ2BA40N571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA40O571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA40S571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BA40X571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40N571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40O571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40S571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2BP40X571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
§22 53523*03




               TTNZ2SA40N571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA40O571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA40S571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               TTNZ2SA40X571           PCD100 ET40            Ø57.1/Ø60.1                 57,1     Kunststoff        630      2130    01/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJV1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
                1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85   205/45R16-83                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 71 VW                                                    Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     UP!
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               AA           e13*2007/46*1167*.. 44 - 66     185/50R16   81                              nicht Cross UP; Van;
               AAN          e13*2007/46*1182*..             195/40R16   76                              Schrägheck 2-türig;
                                                            195/45R16   80                              Schrägheck 4-türig;
                                                            205/45R16   83    11A; 248                  Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E
               AA            e13*2007/46*1167*.. 55         185/50R16 81                                nur Cross UP;
                                                            195/45R16 80                                Frontantrieb;
                                                            205/45R16 83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 77E

               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85       205/45R16-83                                ab e1*96/79*0070*01;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
§22 53523*03




               1E            e1*96/79*0070*..     55 - 85   205/45R16-83                                nur e1*96/79*0070*00;
               1EX0          G407                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1H           e1*96/79*0068*..  40 - 85 205/45R16-83                                      Kombi; Frontantrieb;
               1HX0         F804                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               1H            e1*96/79*0068*..     40 - 85   195/50R16-83      11A; 22B; 54A             nicht Kombi;
               1HX0          F804                           205/45R16-83                                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               1H            e1*96/79*0068*..     66 - 85   205/45R16-83                                Pkw geschlossen;
               1HX1          G156                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 71 VW                                                    Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 07.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               1HX0F        F894              40 - 85 195/50R16-83            11A; 22B                  Schrägheck;
                                                      205/45R16-83                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P
               1HX1          e1*92/53*0004*..     66        205/45R16-83                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                                        71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               6ES          e1*2001/116*0147*.., 92         195/40R16 76                                10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*98/14*0147*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               6X            e1*2001/116*0085*.., 37 - 74   195/40R16 76      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*97/27*0085*..,                                24M; 5CA                  12A; 51A; 71C; 71K;
                             e1*98/14*0085*..               195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24J;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                              24M; 54A                  74P
§22 53523*03




               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 71 VW                                                     Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.02.2023
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               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind di e dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§22 53523*03




                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                    Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
               364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5CA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 800kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0240-20-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53523
               ANLAGE: 71 VW                                                     Radtyp: TTNZ
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 07.02.2023
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               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 53523*03




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.